Laut der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO § 36 bedarf die Verwendung von Film- oder Tonbandgeräten einer Gemeinderatssitzung der Genehmigung des Gemeinderates.
In Wikipedia wird ein Tonbandgerät wie folgt definiert: Ein Tonbandgerät ist ein Elektrogerät, das die Funktionen eines Audiorekorders und eines Wiedergabegeräts kombiniert und zur analogen Tonaufzeichnung auf Tonbandmaterial dient.
Daher meine Frage: Sind die Tonaufnahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung mit einem digitalen Diktiergerät dann erlaubt?
Tonaufnahmen bei Gemeinderatssitzung als Zuhörer
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Re: Tonaufnahmen bei Gemeinderatssitzung als Zuhörer
Naja, so pingelig braucht man da auch nicht sein, zumal es § 36 Abs.4 K-AGO seit 1998 gibt und seither keiner auf die Idee gekommen sein mag, die Wortfolge auf die heutige Zeit anzupassen (z.B. allgemein Aufnahmegerät). Gibt man beispielsweise auf Amazon "Tonbandgerät" ein, stößt man auch auf digitale Diktiergeräte. Wenn mich jemand fragt, ob ich ein "Tempo" habe, gebe ich ihm auch irgendein Taschentuch, selbst wenn es ein anderes Fabrikat ist. Zudem sollte nichts zu gewinnen sein, sollten Aufnahmen analog erfolgen und in weiterer Folge digitalisiert werden. Daher sehe ich es als Diskussion um des Kaisers Bart.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Tonaufnahmen bei Gemeinderatssitzung als Zuhörer
Ich denke, diese Frage hängt auch von den Regelungen dieser Sitzung abSchlaumi99 hat geschrieben: ↑04.04.2024, 21:57Laut der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO § 36 bedarf die Verwendung von Film- oder Tonbandgeräten einer Gemeinderatssitzung der Genehmigung des Gemeinderates.
In Wikipedia wird ein Tonbandgerät wie folgt definiert: Ein Tonbandgerät ist ein Elektrogerät, das die Funktionen eines Audiorekorders und eines Wiedergabegeräts kombiniert und zur analogen Tonaufzeichnung auf Tonbandmaterial dient.
Daher meine Frage: Sind die Tonaufnahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung mit einem digitalen Diktiergerät dann erlaubt?
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