Wien Energie Fernwärme

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
Gabisabi
Beiträge: 9
Registriert: 12.12.2023, 23:00

Wien Energie Fernwärme

Beitrag von Gabisabi » 04.04.2024, 21:01

Liebes Team ist es so richtig,dass Wien Energie wie mir heute vor Ort gesagt wurde... bei Anmeldung der Fernwärme... die m2 der Loggia miteinbezogen wird bezüglich Berechnung?



alles2
Beiträge: 3320
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wien Energie Fernwärme

Beitrag von alles2 » 04.04.2024, 23:51

Eine verbaute Loggia wird zur Nutzfläche gerechnet, weil es so auch beheizt werden kann. Bei der Frage "Wonach richtet sich der Grundpreis?" schreibt die Wien Energie auf folgender Seite:

https://www.wienenergie.at/blog/welche-dienstleistungen-sind-eigentlich-im-fernwaerme-grundpreis-enthalten/
Der Grundpreis richtet sich nach der Größe der Wohnung (sprich: der beheizbaren Nutzfläche) und ist ein fixer Bestandteil des Wärmepreises.

Die beheizbare Nutzfläche ist die Wohnfläche ohne Terrasse/Balkon/Loggia. Falls du aber eine verbaute Loggia besitzt, zählt diese ebenfalls zur beheizbaren Nutzfläche.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Benutzeravatar
Gabisabi
Beiträge: 9
Registriert: 12.12.2023, 23:00

Re: Wien Energie Fernwärme

Beitrag von Gabisabi » 16.04.2024, 18:53

Was nun tun ?
Habe nochmals bei Wien Energie nachgefragt...Hallo liebes Team, bei der Anmeldung von Fernwärme. Der Balkon, die nicht verbaute Loggia und das Kellerabteil werden nicht in den Grundpreis einbezogen...sehe ich das so richtig! LG.

Antwort von Wien Energie
der Keller nicht nein, aber wenn der Balkon oder die Loggia Überdacht oder zum Teil Überdacht sind, wird dies in die Kosten mit einberechnet.

LG
Bianca vom Social Media

alles2
Beiträge: 3320
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wien Energie Fernwärme

Beitrag von alles2 » 17.04.2024, 12:43

Habe soeben beim Energielieferanten (0800 500 700) angerufen und dort hat man es mir expliziter erklärt. Es wird von der Hausverwaltung vorgegeben und sobald die Loggia ein geschlossener Raum ist, der beheizt werden kann, wird es nicht zur entsprechenden Nutzfläche gezählt. Sobald es nach einer Seite hin offen ist, sollte es in dem Fall nicht als verbaut qualifiziert werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Benutzeravatar
Gabisabi
Beiträge: 9
Registriert: 12.12.2023, 23:00

Re: Wien Energie Fernwärme

Beitrag von Gabisabi » 17.04.2024, 19:34

vielen Dank...

naja ...das sollte steht jetzt in Frage*g ..... und genau darum geht´s ja und das irritiert, so wie es bei Wien Energie steht



so steht es im Mietvertrag: mit einer Nutzfläche von ca. 57,08 m² inkl. ca. 2,44m² Loggia
bestehend aus
WoKü, Zi, VR, AR, Bad, WC, Balkon, Loggia
(zuzüglich Balkon mit ca. 2,23m²)
und zuzüglich Einlagerungsraum mit ca. 1,83m²


diese Loggia kann oder wird ja nicht beheizt werden und ist ja offen- bitte siehe Video (hoffe man kanns ansehen)...wie soll ich nun argumentieren bzw.vorgehen ?

Balkon + .....Loggia offen ! oder verbaut? zählt dies zur beheizbaren Wohnfläche?

https://www.youtube.com/watch?v=q9grKc8VApA

alles2
Beiträge: 3320
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wien Energie Fernwärme

Beitrag von alles2 » 17.04.2024, 22:01

Wenn Du das so siehst, und es ist durchaus möglich, könntest Du das mit dem Konsumentenschutz der AK klären. Nach meiner Auslegung ist die Loggia nicht absperrbar, weshalb jede Wärme in die Atmosphäre entweichen würde, sobald warme Luft in den gegenständlichen Bereich reingeblasen werden würde.

Meine Rechnung würde folgendermaßen aussehen:

57,08 m² - 2,44 m² = 54,64 m²

Entsprechend dem Leitfaden der MA 25 werden Loggienflächen in die Nutzfläche eingerechnet. Was der Grundpreis für die Fernwärme betrifft, wäre diese Fläche wohl abzuziehen. Die 2,23 m² des Balkons dürften nicht bei den 57,08 m² dabei sein, da diese nicht der Nutzfläche zuzurechnen sind und deren Fläche daher separat angeführt wurde. Die Zeile "WoKü, Zi, VR, AR, Bad, WC, Balkon, Loggia" usw. verstehe ich als Aufzählung von dem Mietobjekt umfassten Bereiche und nicht als jene Flächen, die für die Berechnung der Nutzfläche berücksichtigt wurden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 52 Gäste