Sturz im Bus nach abrupter Vollbremsung

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MariaV
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Sturz im Bus nach abrupter Vollbremsung

Beitrag von MariaV » 03.04.2024, 06:10

Sehr geehrte Anwältin,
sehr geehrter Anwalt,
sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bitte Sie um Ihre geschätzte Antwort:

Ich bin abends im Bus gestürzt, weil der Buslenker abrupt gebremst hat und ich mit meiner Hand-Verletzung im Krankenhaus behandelt werden musste.

Laut Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft heißt es "dass kein Grund zur weiteren Verfolgung gefunden und das Ermittlungsverfahren gegen den Buslenker eingestellt."
Ich möchte die 14-Tage Frist nützen, um die Fortführung (Fortsetzung) des Ermittlungsverfahrens zu beantragen.

Meine Frage: Bekomme ich keine Entschädigung, wenn der Buslenker nicht ohne Grund gebremst hat ? Im Protokoll der Polizei steht nichts, ob das festgestellt wurde.

Der Buslenker war meiner Meinung nach mit der stressigen Situation überfordert, weil er zuerst mit dem Bus stehen blieb, aber dann unkontrolliert weiterfuhr und ein parkendes Auto beschädigte. Er wollte mir sogar die Schuld geben, dass ich auf dem nassen Boden im Bus ausgerutscht bin.

Ich bitte um Ihre Nachricht, wie ich den Antrag innerhalb der 14-Tage-Frist formulieren soll, was alles wichtig ist ?
Ich bedanke mich vielmals für Ihre Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen



alles2
Beiträge: 3320
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Sturz im Bus nach abrupter Vollbremsung

Beitrag von alles2 » 03.04.2024, 11:48

Nach § 11 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr hat sich jeder Fahrgast im Fahrzeug dauernd festen Halt zu verschaffen. Während einer Busfahrt muss man stets mit einem Bremsmanöver rechnen, weshalb bei einem Sturz meist den Fahrgast die Schuld trifft, sollte dem Buslenker keine grobe Verfehlung nachgewiesen werden können.

Du kannst bei der Staatsanwaltschaft eine erweiterte Einstellungsbegründung verlangen (nach der Zustellung beginnt nach § 195 Abs.2 StPO die 2-wöchige Frist von Neuem) oder Akteneinsicht begehren. So könnte man Fakten nachreichen, die eventuell noch nicht berücksichtigt wurden. Ferner könnte man auch zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen, wobei es nicht einfacher wird, wenn strafrechtlich nichts zu machen war.

Für konkretere Tipps bräuchte man den Straftatbestand und die Begründung, warum es die Staatsanwaltschaft nicht für erfüllt hält.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Sturz im Bus nach abrupter Vollbremsung

Beitrag von Hank » 03.04.2024, 22:18

mir ist neulich beim Stöbern ein ähnlicher Fall untergekommen: missglückter WC-Gang - mit Harndrang in die Bus-Windschutzscheibe, OGH 7ob 194/234

alles2
Beiträge: 3320
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Sturz im Bus nach abrupter Vollbremsung

Beitrag von alles2 » 04.04.2024, 01:09

Meinst Du vielleicht die OGH Entscheidung 7Ob194/23i vom 22. November 2023 ?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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