Liebe Experten,
bitte um eine Einschätzung, wie das rechtlich ausschaut:
Wir haben eine gebrauchte Wohnung in einer WE mit insgesamt 8 Wohnungen gekauft. Die Besonderheit bei dieser Wohnanlage ist, dass jede Wohnung für sich eine Heizung/Warmwasserversorgung Gastherme hat. Wir haben für ca. 1,5 Jahre nachdem die alte Gastherme verstorben war eine Luftwärmepumpe in unserem Garten betrieben, die restliche WE hat auf Rückbau geklagt und damit Erfolg gehabt. Wir haben jetzt die LWP abgebaut und mussten wieder eine Gastherme einbauen - ABER: Der zugehörige Gaskamin (führt durch mehrere Geschoße und auf das Dach) wurde jetzt geprüft und ist undicht - die Gastherme kann nicht in Betrieb genommen werden und wir erfrieren jetzt.
Wir haben der Hausverwaltung das gemeldet, sie soll sich dringend um die Reparatur kümmern. Rückmeldung der HV: Der Gaskamin gehört uns, wir sind selbst für die Reparatur verantwortlich. Ich bin nicht der Profi im WEG, aber das kann ja nicht sein.
Frage-1: Kann sich die HV hier wirklich einfach "abputzen" - weil wenn jetzt plötzlich der Gaskamin 'uns' gehört dann wäre ich gespannt, wenn ich für die Reparatur dann die statischen Decken innerhalb meiner Wohnung aufstemmen muss.
Frage-2: Es läuft hier auf eine längere Streiterei (wieder) hinaus - kann ich meine Kosten für die temporäre Heizung in der Wohnung (Radiatoren usw.) der Hausverwaltung weiterverrechnen?
Hausverwaltung verweigert Reparatur Kamin
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Re: Hausverwaltung verweigert Reparatur Kamin
https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/wer-zahlt-den-einbau-des-abgasrohrs-fuer-die-brennwerttherme/155.872.291
RA Mag. Michael Gruner
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Re: Hausverwaltung verweigert Reparatur Kamin
Danke, das ist interessant. In unserem Fall wo ja bereits die Abgaskamine für diese Gasthermen bestehen (auch wenn dieser zu reparierende Abgaskamin nur die Gastherme unserer Wohnung bedient) würde es im Umkehrschluss bedeuten, dass die Eigentümergemeinschaft die Reparatur bezahlen muss. Es bleibt auf alle Fälle spannend.
Re: Hausverwaltung verweigert Reparatur Kamin
Der Kamin gehört zum allgemeinen Teil des Hauses, weshalb die ordentliche Verwaltung auch die anfallenden Arbeiten wie Ausschleifen, Reinigung usw. zu veranlassen hat, die aus der Rücklage der Wohnungseigentümer zu zahlen wären. Kommt die Hausverwaltung dem nicht nach, kann bei Gericht ein Antrag auf Durchführung dieser Arbeiten eingebracht werden. Die Mehrkosten durch die alternative Heizmethode können in Form eines Schadensersatzanspruches gegenüber der HV über das Gericht geltend gemacht werden. Auf jeden Fall sollte diese beabsichtigte Vorgehensweise kommuniziert werden, damit ein Einlenken bewirkt werden könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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