Ein Bekannter von mir hat mich wegen einer Strafverfügung und der Möglichkeit eines Einspruchs gefragt. Es wird 4-mal anscheinend dafür bestraft, dass er Umbauten an seinem Auto durchgeführt hat (Außenspiegel und Frontstoßstange, jeweils links und rechts). Genau geht das aus der Beschreibung des Sachverhalts aber nicht hervor da diese zwar aus einem langen allgemeinen Teil besteht "Sie haben sich als Lenker/in, obwohl es Ihnen zumutbar war [...] oder vermeidbare Beschmutzungen anderer Straßenbenutzer oder ihrer Fahrzeuge entstehen. Es wurde festgestellt, dass Lippe Frontstoßstange links ..." Also dort wo das eigentliche Problem beschrieben werden sollte, bricht der Text plötzlich ab und das spezifische Problem wird gar nicht angegeben. Wie ist hier im Fall eines Einspruchs vorzugehen?
LG
Anastasius
Einspruch Strafverfügung
Re: Einspruch Strafverfügung
Der Einspruchswerber kann sich bei der Behörde melden und diese darüber aufmerksam machen, da diese Informationen für die Vorbereitung des Rechtsmittels benötigt werden. Entweder man möge ihm eine vollständige Strafverfügung zukommen lassen oder die Akteneinsicht gewähren, um wesentliche Teile der Akte abfotografieren zu können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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