Sachverständiger nach BTVG
Verfasst: 20.03.2024, 10:41
Im Jahre 2018 habe ich mir eine Eigentumswohnung in Graz gekauft, die nach Abschluss des Kaufvertrags erst gebaut wurde. Als Basis des Kaufs (Kaufvertrag), der Preisgestaltung, des Nutzwertgutachtens, also des gesamten Kaufumfangs meiner Wohnung dient(e) der genehmigte Einreichplan, der auch Bestandteil des Kaufvertrags ist.
Der Baufortschritt wurde von einem Sachverständigen gemäß BTVG geprüft und bestätigt.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass es schon bei der Errichtung des Gebäudes zu illegalen Bauwerken in den beiden Wohnungen im obersten Stock gekommen ist (illegale Wendeltreppe aufs Dach, illegale Dachterrasse, Dachkonstruktion und Attika zu hoch, Alles nicht im genehmigten Einreichplan und im Nutzwertgutachten dargestellt) und die Stadt Graz einen Abbruchbescheid erstellt hat, durch den ich zwar meine Wohnung nicht verliere, aber derzeit nicht in der Wohnung wohnen dürfte (Nutzungsverbot fürs ganze Haus). Also habe ich einen sehr großen Schaden, denn zur konsenskonformen Wiederherstellung muss natürlich die Eigentümergemeinschaft jetzt alle Kosten tragen, da der Bauträger „leider“ in Konkurs ist.
Ich habe jetzt den Sachverständigen kontaktiert und gefragt, nach welchen Unterlagen er den Baufortschritt kontrolliert hat und warum er da diese – von den offiziellen Unterlagen abweichenden- Baumaßnahmen nicht als solche deklariert hat, sondern „einfach so“ im Gutachten mitaufgenommen hat. Es gab ja nie irgendwelche Baupläne für diese Zubauten. Seine Antwort war sehr schlicht, nämlich „..Dass die Dachterrasse ein Sonderwunsch sei wurde mir damalig so von Seiten des Bauträgers mitgeteilt und in das Gutachten aufgenommen…“
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob das so richtig ist, dass der Sachverständige praktisch „auf Zuruf des Bauträgers“ und ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit der Änderungen solche als „den Vorgaben entsprechend“ und als „Alles in Ordnung“ deklarieren kann, denn meine Rechte wurden hier in kleinster Weise wahrgenommen, da der Kaufgegenstand ja zu meinem Nachteil in bedeutendem Maße verändert wurde und ich jetzt wieder geschädigt bin.
Eigentlich war ich der Auffassung, dass genau zur Verhinderung solcher falschen Bauausführungen ein Sachverständiger eingebunden war.
Der Baufortschritt wurde von einem Sachverständigen gemäß BTVG geprüft und bestätigt.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass es schon bei der Errichtung des Gebäudes zu illegalen Bauwerken in den beiden Wohnungen im obersten Stock gekommen ist (illegale Wendeltreppe aufs Dach, illegale Dachterrasse, Dachkonstruktion und Attika zu hoch, Alles nicht im genehmigten Einreichplan und im Nutzwertgutachten dargestellt) und die Stadt Graz einen Abbruchbescheid erstellt hat, durch den ich zwar meine Wohnung nicht verliere, aber derzeit nicht in der Wohnung wohnen dürfte (Nutzungsverbot fürs ganze Haus). Also habe ich einen sehr großen Schaden, denn zur konsenskonformen Wiederherstellung muss natürlich die Eigentümergemeinschaft jetzt alle Kosten tragen, da der Bauträger „leider“ in Konkurs ist.
Ich habe jetzt den Sachverständigen kontaktiert und gefragt, nach welchen Unterlagen er den Baufortschritt kontrolliert hat und warum er da diese – von den offiziellen Unterlagen abweichenden- Baumaßnahmen nicht als solche deklariert hat, sondern „einfach so“ im Gutachten mitaufgenommen hat. Es gab ja nie irgendwelche Baupläne für diese Zubauten. Seine Antwort war sehr schlicht, nämlich „..Dass die Dachterrasse ein Sonderwunsch sei wurde mir damalig so von Seiten des Bauträgers mitgeteilt und in das Gutachten aufgenommen…“
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob das so richtig ist, dass der Sachverständige praktisch „auf Zuruf des Bauträgers“ und ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit der Änderungen solche als „den Vorgaben entsprechend“ und als „Alles in Ordnung“ deklarieren kann, denn meine Rechte wurden hier in kleinster Weise wahrgenommen, da der Kaufgegenstand ja zu meinem Nachteil in bedeutendem Maße verändert wurde und ich jetzt wieder geschädigt bin.
Eigentlich war ich der Auffassung, dass genau zur Verhinderung solcher falschen Bauausführungen ein Sachverständiger eingebunden war.