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Bier und Zigaretten im öffentlichen Raum

Verfasst: 20.03.2024, 10:21
von anitobingine
Folgende Situation: Ich sitze mit einem Glas Bier und einer Zigarette auf einer Parkbank in der Nähe eines Kindergartens. Ein Polizist fordert mich freundlich auf mich wegzubegeben, weil es "Beschwerden" gegeben hätte.
Muß ich dieser Aufforderung Folge leisten?

Re: Bier und Zigaretten im öffentlichen Raum

Verfasst: 20.03.2024, 14:14
von alles2
Wenn es sich um eine Schutzzone handelt und von jemanden ausgegangen werden kann (z.B. durch vergangene Vorfälle), eventuell mit Drogen zu hantieren, darf nach § 36a SPG (Sicherheitspolizeigesetz) eine Wegweisung erfolgen.

Re: Bier und Zigaretten im öffentlichen Raum

Verfasst: 21.03.2024, 19:16
von anitobingine
Ich nehme an mit Drogen sind illegale Drogen gemeint, nicht Alkohol und Nikotin.
Also darf keine Wegweisung erfolgen?

Re: Bier und Zigaretten im öffentlichen Raum

Verfasst: 22.03.2024, 01:28
von alles2
Es müssen nicht mal Drogen im Spiel sein. Es kann schon reichen, wenn ein amtsbekannter Konsument mit Bier und Tschick herumlungert oder sich sonst verdächtige Szenen abspielen. Darauf wollte ich nur sensibilisieren, denn ich kenne den wahren Beweggrund der Polizisten und die wirklichen Umstände vor Ort nicht. Keine Ahnung, was passiert wäre, wenn Du Dich dem widersetzt hättest. Vielleicht war die Entscheidung nur eine Bitte vorsorglicher Natur. Genaueres müsste man eben bei der Polizei oder der Gemeinde/Bezirkshauptmannschaft/Magistrat erfragen.

Re: Bier und Zigaretten im öffentlichen Raum

Verfasst: 22.03.2024, 12:37
von anitobingine
Ich muß zugeben, daß ich bei dieser Aufforderung so perplex war, dass ich nicht nachgefragt habe.
Die Begründung war eben, dass es "Beschwerden" gegeben hätte, daher dachte ich es gibt vielleicht eine gesetzliche Bestimmung, die den Konsum von Alkohol und Zigaretten vor einem Kindergarten generell untersagt. Oder ein Kindergartenbetreiber oder -besucher fühlt sich dadurch gestört und kann eine Wegweisung erwirken.
Villeicht sollte ich auch noch erwähnen, dass wir - mein Partner und ich - schon ältere Semester sind, wo man es nicht mehr gewohnt ist, von der Polizei weggewiesen zu werden, weil man sich im öffentlichen Raum danebenbenimmt. Wir geniessen die Sonne auf einer Parkbank, konsumieren unsere legalen Drogen vollkommen gesittet, randalieren nicht und bieten auch niemandem Drogen an, weder legale noch illegale.

Re: Bier und Zigaretten im öffentlichen Raum

Verfasst: 22.03.2024, 13:50
von alles2
Man könnte über den Auslöser, den Ort verlassen zu müssen, spekulieren. Ein Überbegriff dafür wäre die Anstandsverletzung bzw. Verletzung der guten Sitten und da genügt auch die Belästigung anderer oder ungebührlicher Lärm. Dazu müsste man das Bundesland kennen, da es diesbezüglich landesrechtliche Regelungen wie das Polizeistrafgesetz gibt, nach denen verwaltungsrechtlich gestraft werden kann, wenn man jemandem blöd kommt.

Re: Bier und Zigaretten im öffentlichen Raum

Verfasst: 23.03.2024, 01:29
von Hank
...der eigene Wirkungsbereich einer Gemeinde umfasst eben auch die Befugnis zur eigenständigen Bestimmung des Ortsbildes bzw. Siedlungscharakters (Raumplanung) sowie die Besorgung der örtlichen Sicherheits- und Straßenpolizei speziell in Gemeinden mit viel Tourismus...

Re: Bier und Zigaretten im öffentlichen Raum

Verfasst: 25.03.2024, 19:40
von Jessicachen
In einer solchen Situation ist es ratsam, der Aufforderung des Polizisten Folge zu leisten. Auch wenn er freundlich ist und keine rechtlichen Schritte einleitet, hat er die Autorität, dich zu bitten, den Bereich zu verlassen. Selbst wenn du dich rechtmäßig auf öffentlichem Grund befindest, kann die Anwesenheit von Alkohol und Zigaretten in der Nähe eines Kindergartens als störend empfunden werden, insbesondere wenn es Beschwerden gegeben hat.

Indem du der Aufforderung des Polizisten folgst, vermeidest du potenzielle Konflikte oder weitere Maßnahmen seitens der Polizei. Es ist wichtig, respektvoll mit den Anweisungen der Polizei umzugehen und ihre Autorität anzuerkennen, selbst wenn du anderer Meinung bist oder das Verhalten als ungerechtfertigt empfindest.

Falls du Bedenken hast oder das Gefühl hast, dass deine Rechte verletzt werden, kannst du die Situation höflich klären und nach dem Grund für die Aufforderung fragen. Aber letztendlich ist es am besten, den Bereich zu verlassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.