Lebenslanges Wohnrecht - pfändbar?
Lebenslanges Wohnrecht - pfändbar?
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Zuletzt geändert von mlfactory am 18.03.2024, 09:38, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Lebenslanges Wohnrecht - pfändbar?
mlfactory hat geschrieben: ↑17.03.2024, 11:44Hallo liebe Community,
aus gegebenem Anlass ergibt sich mir eine Frage.
Es geht um folgendes:
Meine Mutter ist schon relativ alt und Ihr geht es gesundheitlich nicht mehr besonders gut.
Letztes Jahr verstarb Ihr Mann.
Seit dem lebt Sie alleine in einem 2 stöckigen Haus mit 2 getrennten Wohnungen.
Der Plan wäre nun das ich in die im Haus oben gelegene Wohnung ziehe und für Sie die täglichen Beschaffungen erledige sowie das ich mich um die Pflege vom Grundstück kümmere.
Nun ist es so, dass die oben gelegene Wohnung gute 40 Jahre lang nicht bewohnt wurde.
Sprich es müsste einiges modernisiert werden.
Da nun Geld zu investieren und in ein paar Jahren wieder auszuziehen hätte wenig Sinn.
Der Plan ist es nun das für mich ein lebenslanges Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen wird.
Mein Problem dabei - ich bin ziemlich hoch verschuldet.
Es wird wohl auf eine Privatinsolvenz (eventuell mit Restschuldbefreiung) hinauslaufen.
Meine Frage wäre nun also ob ein lebenslanges Wohnrecht was nur mir gilt und daher nicht übertragbar ist pfändbar ist (im aktuell Zustand - verschuldet inkl. Eintreibungsmaßnahmen) bzw. später dann in einer Privatinsolvenz zur Insolvenzmasse gehört.
Ich finde dazu leider nichts "handfestes" worauf man sich verlassen könnte.
Eventuell weiß hier im Forum dazu ja jemand mehr.
Grüße & Danke im voraus
Ein einverleibtes Wohnungsgebrauchsrecht ist ein höchstpersönliches Recht, welches gemäß § 326 Abs.2 Z 2 EO (Exekutionsordnung) unpfändbar ist.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.03.2024, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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