Wechsel Hausverwaltung

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anm
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Wechsel Hausverwaltung

Beitrag von anm » 14.03.2024, 11:14

Hallo,

wir haben mit 1.1.2024 die Hausverwaltung gewechselt - es gibt einen eindeutigen Beschluss, es wurden alle Fristen der Beschlussfassung eingehalten und auch die Kündigungsfrist etc.

Die alte Hausverwaltung macht jetzt natürlich noch die Abrechnung 2023, allerdings führt diese auch weiterhin Konten und hält Geld der WEG auf diesen Konten. Gibt es eine Rechtsgrundlage zum Führen dieser Konten, obwohl die HV gekündigt wurde? Laut meiner Auffassung müsste das Geld seit 1.1.2024 beim neuen Verwalter sein und nur dieser darf entsprechend Überweisungen durchführen?

Auch komisch: die alte Verwaltung kann bis dato nicht sagen, wie hoch der Rücklagenstand der WEG ist, dies kann erst nach Abrechnung erfolgen. Sollten die Rücklagen nicht jederzeit genauestens feststellbar sein und ggf. sogar auf einem eigenen Konto liegen? Auf Nachfrage wurden "runde Beträge" der Liegenschaften an die neue HV überwiesen, dies erfolgte erst jetzt wegen "längerem Krankenstand". Mir kommt das alles sehr komisch vor, ich habe jetzt die Kontoauszüge seit Kündigung angefordert.

Vielen Dank und lg

Andi



MG
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Re: Wechsel Hausverwaltung

Beitrag von MG » 14.03.2024, 14:32

Geschäftszahl
5Ob254/09b; 5Ob228/09d; 5Ob149/10p; 5Ob32/14p; 5Ob194/16i

Nach Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung des Verwaltungsverhältnisses besteht eine Fortsetzungspflicht hinsichtlich der Tätigkeit des früheren Verwalters zufolge § 1025 ABGB jedenfalls nur bis zur Bestellung eines neuen Verwalters. Ab der Bestellung eines neuen Hausverwalters hat sich der frühere Verwalter jeglicher Tätigkeit zu enthalten.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

anm
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Re: Wechsel Hausverwaltung

Beitrag von anm » 14.03.2024, 14:51

Zur Abrechnung ist er ja noch verpflichtet für das alte Jahr. Aber eben nach solchen Urteilen wäre auch meine Auffassung, dass er nicht mehr berechtigt ist, unser Geld auf den Konten die er verwaltet liegen zu haben bzw. Überweisungen zu tätigen...

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