Ist digitale Taxidachwerbung erlaubt ?

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Gurpi
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Ist digitale Taxidachwerbung erlaubt ?

Beitrag von Gurpi » 13.03.2024, 12:17

Hallo Liebes Forum,

wir spielen mit dem Gedanken, unsere Taxis in Wien mit digitaler Taxidachwerbung auszurüsten. Vorreiter sind die Städte New York, London und Hamburg.

Nun haben wir Kontakt mit der Taxi-Innung aufgenommen und die Kollegen meinten, dass unser Vorhaben nicht rechtskonform sei, da die Wiener Betriebsordnung sowas nicht zulässt.

Der genaue Verordnungstext lautet:
Kennzeichnung der Fahrzeuge
§ 6.
(1)Die Fahrzeuge müssen am Dach durch ein deutlich sicht- und lesbares Schild mit der von vorne und hinten wahrnehmbaren Aufschrift „TAXI“ (Taxischild) gekennzeichnet sein. Die Aufschrift hat in gelber Schrift auf schwarzem Grund zu erfolgen, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 60 mm und die Buchstabenbalkendichte mindestens 17 mm zu betragen hat.
(2)Das Taxischild ist zu beleuchten. Die Beleuchtung muss von innen möglich sein und darf nicht blenden. Ist das Fahrzeug bestellt, besetzt oder außer Dienst, darf die Beleuchtung nicht eingeschalten sein.
(3)Fahrzeuge, mit denen ausschließlich Fahrten durchgeführt werden, auf die der vom Landeshauptmann oder von der Landeshauptfrau von Wien verordnete Tarif für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi keine Anwendung findet und die mit keinem Taxameter ausgestattet sind (§ 5 Abs. 2), dürfen nicht mit einem Taxischild gekennzeichnet werden.
(4)Auf Verlangen der Fahrgäste ist das Taxischild bei Fahrten aus besonderen Anlässen, wie insbesondere Taufen, Hochzeiten oder Trauerfeiern, abzunehmen.
(5)Von Abs. 1 abweichende oder zusätzliche Kennzeichnungen am Taxischild oder am Fahrzeugdach sind, ausgenommen bei der Durchführung von Fahrten gemäß § 14 Abs. 1a Z 1 bis Z 5 GelverkG, unzulässig. Sonstige Aufschriften am Fahrzeug, die die guten Sitten oder das Ansehen des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw – Taxi beeinträchtigen können, sind ebenfalls unzulässig.

Laut Abs. 5 sind ja nur zusätzliche oder von Abs.1 abweichende Kennzeichnungen unzulässig. Digitale Taxidachwerbung wäre ja keine abweichende Kennzeichnung.

Somit könnte man den Text ja auch für uns vorteilhaft interpretieren.

Was meint ihr ?
Wir wären euch sehr dankbar!!



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Ist digitale Taxidachwerbung erlaubt ?

Beitrag von alles2 » 13.03.2024, 23:36

Der erste Satz von Absatz 5 dürfte "zusätzliche Kennzeichnungen am Fahrzeugdach" umfassen, womit die Bildschirmwerbung auf dem Taxidach betroffen sein könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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