§ 84k Abs 6 GewO 1994 - routinemäßige Seveso-Inspektion

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Schlaumi99
Beiträge: 7
Registriert: 28.02.2012, 15:28

§ 84k Abs 6 GewO 1994 - routinemäßige Seveso-Inspektion

Beitrag von Schlaumi99 » 13.03.2024, 10:52

Auf der Hompage meines Heimatbezirkes wurde die Verlautbarung gemäß § 84k Abs 6 der Gewerbeordnung 1994 einer routinemäßige Seveso-Inspektion des örtlichen Chemiewerkes veröffentlicht. Für nähere Informationen zu dieser Inspektion wurde darauf hingewiesen, dass diese bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erhältlich sind. Aus diesem Grund habe ich die Behörde kontaktiert und um detaillierte Informationen gebeten

Nun wurde ich von der Behörde informiert, dass meine gestellte Anfrage an die Bezirkshauptmannschaft sehr allgemein gehalten war (nämlich: welche Informationen sind verfügbar und wie erhalten ich Zugang zu diesen). Diesbezüglich wurde mir eine Aufforderung zur Konkretisierung meiner Anfrage zugestellt.

Als interessierter Anrainer ist es mir ein Anliegen, ein tieferes Verständnis für die Sicherheitsmaßnahmen und potenzielle Risiken des genannten Betriebs zu gewinnen. Insbesondere welche Gefahrenquellen im Betrieb identifiziert wurden, welche potenziellen Dominoeffekte berücksichtigt werden und wie die Sicherheit der Anlagen gewährleistet ist. Ebenso interessiert mich, welche Maßnahmen im Notfall ergriffen werden und wie die Notfallpläne gestaltet sind

Da ich nicht im Detail informiert bin, welche spezifischen Aspekte im Inspektionsplan und Inspektionsprogramm geprüft wurden, fällt es mir schwer, meine Anfrage weiter zu konkretisieren. Dennoch ist es mir ein Anliegen, detaillierte Informationen zu den vorhin genannten Punkten zu erhalten.

Hat hier jemand einen Vorschlag wie die Formulierung an die Behörde lauten sollte?



Gurpi
Beiträge: 2
Registriert: 13.03.2024, 12:03

Re: § 84k Abs 6 GewO 1994 - routinemäßige Seveso-Inspektion

Beitrag von Gurpi » 13.03.2024, 12:50

Betreff: Anfrage zu Seveso-Inspektion des örtlichen Chemiewerks gemäß § 84k Abs 6 der Gewerbeordnung 1994

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Verlautbarung gemäß § 84k Abs 6 der Gewerbeordnung 1994 bezüglich der routinemäßigen Seveso-Inspektion des örtlichen Chemiewerks. Als interessierter Anrainer bitte ich um detaillierte Informationen zu folgenden Punkten:

Gefahrenquellen und Risiken: Welche Gefahrenquellen wurden im Betrieb identifiziert? Welche chemischen Substanzen werden verwendet oder gelagert?
Dominoeffekte: Wie werden potenzielle Kettenreaktionen zwischen verschiedenen Prozessen oder Anlagen berücksichtigt?
Sicherheitsmaßnahmen: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Unfälle zu verhindern oder ihre Auswirkungen zu begrenzen?
Notfallpläne: Wie sind die Notfallpläne gestaltet? Welche Maßnahmen werden im Falle eines Unfalls ergriffen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Schlaumi99

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 146 Gäste