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Steurerrecht Stromauto aus D importieren

Verfasst: 06.03.2024, 22:34
von oli
Hallo,

wenn ich ein 4 Monat altes Stromauto mit 6000km aus D importieren möchte, muss MwSt. bezahlen? Richtig?
Jetzt zahle ich dem privaten Verkäufer in D den Gebrauchtpreis inkl. MWSt. 19 Prozent in D und muss dann 1 Prozent beim Finanzamt des Kaufpreises nachzahlen? Ich frage das, da mir der Verkäufer keine MWSt. Rechnung schreiben können wird. NOva fällt sowieso nicht an. Richtig?
Danke euch
Oliver

Re: Steurerrecht Stromauto aus D importieren

Verfasst: 07.03.2024, 10:21
von alles2
Es ist zu unterscheiden, ob man als Unternehmer oder Privatperson handelst. Bei Erstere verhält es sich so, wie es hier beschrieben wird:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/3/1/Seite.061522.html

Mehr zur Entrichtung der Erwerbsteuer dann dort:

https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/uebersiedlung-fahrzeugeigenimport/fahrzeugeigenimport.html