Steurerrecht Stromauto aus D importieren

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oli
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Steurerrecht Stromauto aus D importieren

Beitrag von oli » 06.03.2024, 22:34

Hallo,

wenn ich ein 4 Monat altes Stromauto mit 6000km aus D importieren möchte, muss MwSt. bezahlen? Richtig?
Jetzt zahle ich dem privaten Verkäufer in D den Gebrauchtpreis inkl. MWSt. 19 Prozent in D und muss dann 1 Prozent beim Finanzamt des Kaufpreises nachzahlen? Ich frage das, da mir der Verkäufer keine MWSt. Rechnung schreiben können wird. NOva fällt sowieso nicht an. Richtig?
Danke euch
Oliver



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Steurerrecht Stromauto aus D importieren

Beitrag von alles2 » 07.03.2024, 10:21

Es ist zu unterscheiden, ob man als Unternehmer oder Privatperson handelst. Bei Erstere verhält es sich so, wie es hier beschrieben wird:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/3/1/Seite.061522.html

Mehr zur Entrichtung der Erwerbsteuer dann dort:

https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/uebersiedlung-fahrzeugeigenimport/fahrzeugeigenimport.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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