Österreich ist zur militärischen Neutralität verpflichtet. Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Ist es einem österreichischen Staatsbürger erlaubt, zu Waffenlieferungen in ein Kriegsgebiet wie die Ukraine aufzurufen?
2. Ist es Ausländern in Österreich erlaubt, zu Waffenlieferungen in ein Kriegsgebiet wie die Ukraine aufzurufen?
Falls ja, was sind die juristischen Voraussetzungen dafür? (UNO-Mandat etc.?)
Aufruf zu Waffenlieferungen an Ukraine zulässig?
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- Registriert: 21.08.2007, 23:35
Re: Aufruf zu Waffenlieferungen an Ukraine zulässig?
…aus Teil II, Staatsvertrag von 1955 folgt ein Verbot von Spezialwaffen, Kriegsmaterial, Wiederaufrüstung usw. - die Auslegung des Staatsvertrages obliegt der diplomatischen Mission der Signatarmächte bzw. der UNO...
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