Wenn auf einen Privatgrundstück ein mind. 100 Jahre alter Felsen steht, der natürlich vorher schon da war und riesig ist, kann dann der Nachnbar den Grundstückeigentümer rechtlich zwingen den Felsen zu sichern, sollte die Gefahr bestehen, dass der Felsen abbröckelt?
Der Fall ist in Kärnten.
Vielen Dank.
Felssicherung Privatgrund
Re: Felssicherung Privatgrund
Meines Erachtens nach sind Sie als Grundeigentümer verpflichtet, alle Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen können bestmöglich zu minimieren, also so, wie man auch Bäume zu kontrollieren hat, Wasserläufe usw. wird man dann wohl auch den Felsen zu kontrollieren haben, bzw. bei konkreten Vorgängen (Rissbildung, Ablösungen etc.) entsprechende Maßnahmen setzen müssen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Felssicherung Privatgrund
Bei einer Baubewilligung würde hinsichtlich eines Steinschlags bereits nach § 18 Abs.3 K-BO (Kärntner Bauordnung) vorgegangen und Auflagen in Richtung Sicherungsmaßnahmen erteilt werden. Solange der Fels als standfest gilt und nur durch Naturereignisse bspw. Frost- und Temperatureinwirkung Felsauswürfe passieren, wird man ohne Gutachten wenig ausrichten können. Anders könnte die Sachlage bei einer menschlichen Einwirkung rund um den Felsen aussehen, wenn dadurch die Gefahrenlage erhöht worden sein könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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