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Felssicherung Privatgrund

Verfasst: 01.03.2024, 08:30
von Sandyjo33
Wenn auf einen Privatgrundstück ein mind. 100 Jahre alter Felsen steht, der natürlich vorher schon da war und riesig ist, kann dann der Nachnbar den Grundstückeigentümer rechtlich zwingen den Felsen zu sichern, sollte die Gefahr bestehen, dass der Felsen abbröckelt?

Der Fall ist in Kärnten.

Vielen Dank.

Nouvelle

Verfasst: 01.03.2024, 08:40
von Leonie46
Je suis une nouvelle
J aime bien les ROCHES
comme les jeux

Re: Felssicherung Privatgrund

Verfasst: 01.03.2024, 12:51
von MG
Meines Erachtens nach sind Sie als Grundeigentümer verpflichtet, alle Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen können bestmöglich zu minimieren, also so, wie man auch Bäume zu kontrollieren hat, Wasserläufe usw. wird man dann wohl auch den Felsen zu kontrollieren haben, bzw. bei konkreten Vorgängen (Rissbildung, Ablösungen etc.) entsprechende Maßnahmen setzen müssen.

Re: Felssicherung Privatgrund

Verfasst: 01.03.2024, 22:23
von alles2
Bei einer Baubewilligung würde hinsichtlich eines Steinschlags bereits nach § 18 Abs.3 K-BO (Kärntner Bauordnung) vorgegangen und Auflagen in Richtung Sicherungsmaßnahmen erteilt werden. Solange der Fels als standfest gilt und nur durch Naturereignisse bspw. Frost- und Temperatureinwirkung Felsauswürfe passieren, wird man ohne Gutachten wenig ausrichten können. Anders könnte die Sachlage bei einer menschlichen Einwirkung rund um den Felsen aussehen, wenn dadurch die Gefahrenlage erhöht worden sein könnte.