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Vertrag von nicht (mehr) Zeichnungsberechtigtem abgeschlossen ?

Verfasst: 01.03.2024, 08:20
von STM
Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich war GF einer GesmbH bis ca. mitte Okt. 2023. Ende Oktober habe ich die Firma verlassen, habe aber in den letzten Tagen im Oktober noch eine Bestellung (Werbeeinschaltung) getätigt da ich im flow komplett darauf vergessen hatte das ich nicht mehr zeichnungsberechtigt war.

Die GesmbH verweigert nun diese Dienstleistung, die Werbefirma kam jetzt auf mich direkt zu, ich wäre verpflichtet diese Bestellung zu übernehmen.

Nun zur Frage, bin ich verpflichtet diesen Auftrag zu übernehmen oder hat die Werbefirma das Problem weil sie eine Bestellung von einer nicht berechtigten Person angenommen haben ?

DANKE und lg
STM

Re: Vertrag von nicht (mehr) Zeichnungsberechtigtem abgeschlossen ?

Verfasst: 04.03.2024, 03:33
von Hank
pacta sunt servanda - der Vertragspartner muss sich darauf verlassen können, dass ein einwandfrei zustande gekommener Vertrag eingehalten wird - daher immer vorher alles gut überlegen, sonst ist der Katzenjammer hinterher oft groß...

Re: Vertrag von nicht (mehr) Zeichnungsberechtigtem abgeschlossen ?

Verfasst: 04.03.2024, 08:11
von STM
Danke,
demnach habe ich in dem Fall eher das nachsehen :-/

Re: Vertrag von nicht (mehr) Zeichnungsberechtigtem abgeschlossen ?

Verfasst: 06.03.2024, 02:35
von alles2
Das Prinzip der Vertragstreue gilt nicht ausnahmslos, zum Beispiel, wenn der Vertragspartner wusste, dass Du als Privatperson und nicht als zeichnungsberechtigten Geschäftsführer aufgetreten bist. Aber so ist es naheliegend, dass Du haftest. Du warst als "falsus procurator" (falscher Vertreter bzw. Scheinvertreter) unterwegs, weshalb wohl § 1019 ABGB gilt, wenn der Vertretene (die GesmbH) nicht seine Zustimmung erteilt. Bei einer Auftragsüberschreitung hat das Unternehmen die Durchgriffshaftung und kann sich bei Dir regressieren.