Einkommensteuer

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Jana2801
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Registriert: 12.02.2024, 23:14

Einkommensteuer

Beitrag von Jana2801 » 12.02.2024, 23:54

Guten Abend,

Ich bilde mich zu Zeit weiter und komme bei dem Beispiel unten nicht weiter, kann mir vielleicht hier jemand bei der Berechnung weiterhelfen?

Danke für die Hilfe schon im voraus.

Lg Jana

Die Steuerpflichtige Maria Fleißig ist Alleinerzieherin und hat einen 9jährigen Sohn. Sie hat im Kalenderjahr 2023 folgende Einnahmen, Ausgaben bzw Einkünfte:

1. Erbschaft von Barvermögen von ihrer verstorbenen Tante EUR 13.000,-

2. Spielgewinn im Lotto von EUR 4.500,-

3. Verlust aus der Tätigkeit als Unternehmensberaterin - EUR 15.000,-

4. Gewinn aus ihrem Handelsunternehmen (nach GFB)EUR 41.000,-

5. Einkünfte aus einer WohnungsvermietungEUR 1.500,--

6. Verlust aus dem Verkauf von Aktien - EUR 600,--

7. Verkauf ihrer 25 Jahre alten privaten Briefmarkensammlung EUR 14.850,-

8. Bezahlung einer Lebensversicherung - EUR 3.000,-

9. Bezahlung der Nachmittagsbetreuung ihres Sohnes bei einer Tagesmutter- EUR 2.600,

Ermitteln Sie nach folgendem Schema das Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG und berechnen Sie die Einkommensteuerschuld. Welche Nachzahlung hat Frau Fleißig zu erwarten, wenn Sie EUR 2.000,- an Einkommensteuer vorausbezahlt hat?

Einkünfte aus...

1. Land- und Forstwirtschaft


2. selbständige Arbeit

3. Gewerbebetrieb

4. nichtselbständige Arbeit

5. Kapitalvermögen

6. Vermietung und Verpachtung

7. sonstige Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Verlustausgleich)

- Sonderausgaben (§ 18)

außergewöhnliche Belastungen (§§ 34, 35)

- Freibeträge nach den §§ 104 (bis 2015), 105 und 106a

Einkommen = Bemessungsgrundlage für den Steuertarif Anwendung des Steuertarifs (§ 33)

Einkommensteuer

- Absetzbeträge

Einkommensteuerschuld

- entrichtete Lohnsteuer

- entrichtete Kapitalertragsteuer

- entrichtete Immobilienertragsteuer

veranlagte Einkommensteuer laut Steuerbescheid

- Vorauszahlungen

ergibt Schlusszahlung / Gutschrift
Zuletzt geändert von Jana2801 am 13.02.2024, 14:22, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Einkommensteuer

Beitrag von alles2 » 13.02.2024, 13:56

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Stell Dir vor, Dir brennt rechtlich was Reales auf der Seele, was Du eventuell einer Behörde, Kammer, Kanzlei, dem Gericht usw. herantragen würdest. Mit dem kann man auch hier kommen. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass Du wegen so einer Rechenaufgabe beim Finanzamt aufkreuzen würdest.
Aber Du kannst uns ja erklären, wie weit Du schon gekommen bist, und vielleicht erbarmt sich wer, Dir bei Verständnisproblemen auf die Sprünge zu helfen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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