Recht auf Ticketausstellung nach online-Auktion?
Verfasst: 11.02.2024, 21:12
Geschätzte Jusline Community,
eine lokale Zeitung "Z" stellt (2-3 pro Jahr) eine online-Plattform für Auktionen verschiedener Güter und Dienstleistungen zur Verfügung.
Ich habe bei einer dieser Auktionen Nov. 2023 von einer Agentur "A" 2 Tickets für ein Konzert ersteigert und über die Plattform von "Z" auch bezahlt;
"Z" hat dafür eine Zuschlagsbestätigung für die Auktion und eine Zahlungsbestätigung ausgestellt.
Seit über 2 Monaten (2 Anrufe mit "Vertrösten auf später" und 2 e-mail Anfragen die ignoriert wurden),
versuche ich Tickets von "A" vergeblich zu erhalten.
Eine dritte e-mail (also 5 Versuch) mit letzter Fristsetzung zur Ausstellung der Tickets und Ankündigung von rechtlichen Schritten wurde zwar beantwortet; der Inhalt war aber wiederum keine Zusage sondern sinngemäß die Aussage "ich kann ja klagen, aber nachdem das Konzert erst im Sommer stattfindet, wird die Leistung ja eh erbracht, und rechtliche Schritte werden sinnlos sein."
Daher meine Fragen:
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Ausstellung von Tickets?
Wenn ja:
in welchem Zeitraum (z.B. n Wochen vor Konzerttermin o.ä) müssen solche Tickets ausgestellt werden?
In welchem Gesetzt wird das geregelt? ABGB?
Welche alternativen Nachweise sind denkbar für zugesagten Leistungen?
Die Zahlungsbestätigung durch "Z" bestätigt in meinen Augen nur Auktionszuschlag und Bezahlung,
nicht aber den Leistungsumfang vom Vertragspartner "A", bzw. beinhaltet auch keine Sitzplatzreservierung der gekauften Kategorie, etc.
Greift hier bereits ein Rücktrittsrecht oder ist die zu erbringende Leistung erst das Konzert selbst im Sommer?
Vielen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise
VG BL
eine lokale Zeitung "Z" stellt (2-3 pro Jahr) eine online-Plattform für Auktionen verschiedener Güter und Dienstleistungen zur Verfügung.
Ich habe bei einer dieser Auktionen Nov. 2023 von einer Agentur "A" 2 Tickets für ein Konzert ersteigert und über die Plattform von "Z" auch bezahlt;
"Z" hat dafür eine Zuschlagsbestätigung für die Auktion und eine Zahlungsbestätigung ausgestellt.
Seit über 2 Monaten (2 Anrufe mit "Vertrösten auf später" und 2 e-mail Anfragen die ignoriert wurden),
versuche ich Tickets von "A" vergeblich zu erhalten.
Eine dritte e-mail (also 5 Versuch) mit letzter Fristsetzung zur Ausstellung der Tickets und Ankündigung von rechtlichen Schritten wurde zwar beantwortet; der Inhalt war aber wiederum keine Zusage sondern sinngemäß die Aussage "ich kann ja klagen, aber nachdem das Konzert erst im Sommer stattfindet, wird die Leistung ja eh erbracht, und rechtliche Schritte werden sinnlos sein."
Daher meine Fragen:
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Ausstellung von Tickets?
Wenn ja:
in welchem Zeitraum (z.B. n Wochen vor Konzerttermin o.ä) müssen solche Tickets ausgestellt werden?
In welchem Gesetzt wird das geregelt? ABGB?
Welche alternativen Nachweise sind denkbar für zugesagten Leistungen?
Die Zahlungsbestätigung durch "Z" bestätigt in meinen Augen nur Auktionszuschlag und Bezahlung,
nicht aber den Leistungsumfang vom Vertragspartner "A", bzw. beinhaltet auch keine Sitzplatzreservierung der gekauften Kategorie, etc.
Greift hier bereits ein Rücktrittsrecht oder ist die zu erbringende Leistung erst das Konzert selbst im Sommer?
Vielen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise
VG BL