Recht auf Ticketausstellung nach online-Auktion?

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lampi
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Recht auf Ticketausstellung nach online-Auktion?

Beitrag von lampi » 11.02.2024, 21:12

Geschätzte Jusline Community,

eine lokale Zeitung "Z" stellt (2-3 pro Jahr) eine online-Plattform für Auktionen verschiedener Güter und Dienstleistungen zur Verfügung.
Ich habe bei einer dieser Auktionen Nov. 2023 von einer Agentur "A" 2 Tickets für ein Konzert ersteigert und über die Plattform von "Z" auch bezahlt;
"Z" hat dafür eine Zuschlagsbestätigung für die Auktion und eine Zahlungsbestätigung ausgestellt.

Seit über 2 Monaten (2 Anrufe mit "Vertrösten auf später" und 2 e-mail Anfragen die ignoriert wurden),
versuche ich Tickets von "A" vergeblich zu erhalten.

Eine dritte e-mail (also 5 Versuch) mit letzter Fristsetzung zur Ausstellung der Tickets und Ankündigung von rechtlichen Schritten wurde zwar beantwortet; der Inhalt war aber wiederum keine Zusage sondern sinngemäß die Aussage "ich kann ja klagen, aber nachdem das Konzert erst im Sommer stattfindet, wird die Leistung ja eh erbracht, und rechtliche Schritte werden sinnlos sein."

Daher meine Fragen:

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Ausstellung von Tickets?

Wenn ja:
in welchem Zeitraum (z.B. n Wochen vor Konzerttermin o.ä) müssen solche Tickets ausgestellt werden?

In welchem Gesetzt wird das geregelt? ABGB?

Welche alternativen Nachweise sind denkbar für zugesagten Leistungen?
Die Zahlungsbestätigung durch "Z" bestätigt in meinen Augen nur Auktionszuschlag und Bezahlung,
nicht aber den Leistungsumfang vom Vertragspartner "A", bzw. beinhaltet auch keine Sitzplatzreservierung der gekauften Kategorie, etc.

Greift hier bereits ein Rücktrittsrecht oder ist die zu erbringende Leistung erst das Konzert selbst im Sommer?

Vielen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise
VG BL



alles2
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Re: Recht auf Ticketausstellung nach online-Auktion?

Beitrag von alles2 » 12.02.2024, 15:51

Ich schätze mal, dass es sich bei dem Online-Ticketkauf um eine öffentliche Versteigerung gehandelt hat und somit das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gilt. Die Tickets fallen dabei unter Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, weshalb nach § 18 Abs.1 Z 10 FAGG der Rücktritt ausgeschlossen ist. Den von Dir erhofften Rechtsanspruch kann ich nicht erkennen. Grundsätzlich heißt es, dass die Ticketausstellung rechtzeitig zu erfolgen hat. Daher kann es auch erst im April oder Mai erfolgen. Doch dazu sollte man sich die Auktion, den Vertrag oder die AGB ansehen. Die Agentur, welche selbst noch vom Veranstalter auf die Tickets warten könnte, dürfte als Vermittler zwischengeschaltet sein und deshalb keine verbindliche Aussage treffen können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

lampi
Beiträge: 2
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Re: Recht auf Ticketausstellung nach online-Auktion?

Beitrag von lampi » 15.02.2024, 20:29

Ich danke für die Rückmeldung

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