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Honorarnote des beeideten Psychiaters bezahlt wer?

Verfasst: 08.02.2024, 00:22
von Petjova
Strafsache, Paragraf 107 StGB, sind Gebührennoten des vom Staatsanwalt bestellten Sachverständigen - von einem (zum Tatzeitpunkt) NICHT zurechnungsfähigen Patienten zu tragen, oder nicht.

Re: Honorarnote des beeideten Psychiaters bezahlt wer?

Verfasst: 09.02.2024, 03:01
von alles2
Die Kosten nach § 381 StPO sind bei einem Schuldspruch vom Angeklagten zu tragen (§ 389 StPO). Gibt es den Schuldspruch nicht, übernimmt der Bund die Kosten (§ 390 StPO). Oder das Gericht gelangt zu der Überzeugung, dass der Verurteilte die Kosten nicht stemmen kann (§ 391 StPO).