Honorarnote des beeideten Psychiaters bezahlt wer?

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Petjova
Beiträge: 1
Registriert: 08.02.2024, 00:05

Honorarnote des beeideten Psychiaters bezahlt wer?

Beitrag von Petjova » 08.02.2024, 00:22

Strafsache, Paragraf 107 StGB, sind Gebührennoten des vom Staatsanwalt bestellten Sachverständigen - von einem (zum Tatzeitpunkt) NICHT zurechnungsfähigen Patienten zu tragen, oder nicht.



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Honorarnote des beeideten Psychiaters bezahlt wer?

Beitrag von alles2 » 09.02.2024, 03:01

Die Kosten nach § 381 StPO sind bei einem Schuldspruch vom Angeklagten zu tragen (§ 389 StPO). Gibt es den Schuldspruch nicht, übernimmt der Bund die Kosten (§ 390 StPO). Oder das Gericht gelangt zu der Überzeugung, dass der Verurteilte die Kosten nicht stemmen kann (§ 391 StPO).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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