Hallo Wissende,
lt. Gesamte Rechtsvorschrift für ORF-Beitrags-Gesetz 2024, Fassung vom 02.01.2024(https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012352&FassungVom=2024-01-02):
§14 (1) ist man zur Zahlung aufzufordern und lt.
§18 (1) nur starfbar, wenn ich §14 (1) nicht nachkomme oder man sich nicht bei der Orf Beitrags Service GmbH (OBS) anmeldet.
Wie sieht hier die Handhabe aus? Müssen wir (gemeinsamer Haushalt) nun aufgefordert werden, oder begehe wir schon den Verwaltungsstraftatbestand, wenn wir die Melung unterlassen haben? Wer ist bei 2 Personen im Haushalt zu bestrafen? Im Zweifel der Haushaltsvorstand (haben wir bei der Gemeinde angegeben wer das ist)?
Wir hatten mal einen Fernseher und Radio und waren bei der GIS registiert. Müssen wir uns nochmal bei der OBS anmelden, oder liegen die Daten nicht ohnehin schon bei der GIS vor (und diese wurden ja übernommen) - auch wenn wir uns vor ~2 Jahren abgemeldet (weil Geräte entfern) haben?
Danke und beste Grüße
orf beitrag: Aufforderung zur Datenbekanntgabe
Re: ORF-Beitrag: Aufforderung zur Datenbekanntgabe
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/umzug/5/Seite.180303.html#Verfahrensablauf
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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