Kann mich die Gemeinde zwingen Grund für Weg abzugeben
Verfasst: 02.02.2024, 15:07
Hallo,
danke, dass es hier die Möglichkeit gibt, sich rechtlich zu informieren.
Ich habe ein Grundstück in Tirol, bei welchem ein Teil Baugrund und fast die andere Hälfte als Freiland gewidmet ist.
Ich versuche seit 2 Jahren, dass die Gemeinde das Grundstück teilt, bisher ohne Erfolg.
Offensichtlich liegt seitens der Gemeinde ein Interesse vor, mir Grund für eine Straße abzulösen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird offensichtlich der Trennung des Grundstücks in 2 Teile seitens der Gemeinde nicht zugestimmt mit der Begründung es gäbe keinen Bebauungsplan.
Es gibt einen neuen Vermessungsplan mit einem Vorschlag zur Grundstücksteilung.
Ein Antrag auf Teilung wurde bei der Gemeinde eingebracht und mit Bescheid abgelehnt, es gäbe keinen Bebauungsplan.
Kann eine Gemeinde die Grundstücksteilung verweigern, weil kein Bebauungsplan seit mehr als 2 Jahren vorliegt, obwohl der Raumplaner diesen bereits vor 2 Jahren zugesichert hatte?
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilung eines Grundstücks mit unterschiedlicher Widmung oder ist man tatsächlich auf die Willkür der Gemeinde angewiesen?
Hätte die Gemeinde (unter welchen Umständen) das Recht das Grundstück mit unterschiedlicher Widmung alles in Freiland zurück zu widmen? Dies wurde mir angedroht.
Danke im voraus für den Versuch mich zu informieren.
danke, dass es hier die Möglichkeit gibt, sich rechtlich zu informieren.
Ich habe ein Grundstück in Tirol, bei welchem ein Teil Baugrund und fast die andere Hälfte als Freiland gewidmet ist.
Ich versuche seit 2 Jahren, dass die Gemeinde das Grundstück teilt, bisher ohne Erfolg.
Offensichtlich liegt seitens der Gemeinde ein Interesse vor, mir Grund für eine Straße abzulösen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird offensichtlich der Trennung des Grundstücks in 2 Teile seitens der Gemeinde nicht zugestimmt mit der Begründung es gäbe keinen Bebauungsplan.
Es gibt einen neuen Vermessungsplan mit einem Vorschlag zur Grundstücksteilung.
Ein Antrag auf Teilung wurde bei der Gemeinde eingebracht und mit Bescheid abgelehnt, es gäbe keinen Bebauungsplan.
Kann eine Gemeinde die Grundstücksteilung verweigern, weil kein Bebauungsplan seit mehr als 2 Jahren vorliegt, obwohl der Raumplaner diesen bereits vor 2 Jahren zugesichert hatte?
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilung eines Grundstücks mit unterschiedlicher Widmung oder ist man tatsächlich auf die Willkür der Gemeinde angewiesen?
Hätte die Gemeinde (unter welchen Umständen) das Recht das Grundstück mit unterschiedlicher Widmung alles in Freiland zurück zu widmen? Dies wurde mir angedroht.
Danke im voraus für den Versuch mich zu informieren.