Ein Unternehmen hat bei mir am Donnerstag, 18. 1. Arbeiten erledigt. Zahlungsziel prompt ohne Abzug. Die Schlussrechnung wurde mir per Mail am gleichen Tag um 16 Uhr 17 geschickt. Es gab mit dem E-Banking einige Probleme. Letztlich habe ich die Überweisung am 23.1. erfolgreich abgeschickt. (Ist ja eigentlich auch nicht verpflichtend, per E-Banking zu bezahlen, und die Kassastunden bei den Banken sind sehr eingeschränkt).
Der Betrag wurde auch umgehend von meinem Konto abgebucht. Heute, Mittwoch 24.1. läutet kurz vor 9 Uhr früh mein Telefon, und der Chef der Firma fragte, wieso er noch keine Zahlung erhalten hätte, wo doch prompte Zahlung vereinbart sei. Ich wies darauf hin, dass ich die Zahlung bereits vorgenommen hätte und ihm den Nachweis mailen würde, allerdings auch noch 1 Woche unter prompter Zahlung verstehen würde. Er verneinte dies. Ich glaube, mich zu erinnern, dass überhaupt erst nach 30 Tagen Zahlungsverzug eintreten würde.
Ist - wie geschrieben - eine theoretische Frage, die mich dennoch brennend interessiert, weil solche Fälle wohl öfters vorkommen.
Wieviele Tage Zeit bei Zahlungsbedingung "prompt"?
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Re: Wieviele Tage Zeit bei Zahlungsbedingung "prompt"?
Einfache Antwort: prompt heißt sofort nach Fälligstellung; geregelt in § 1170 ABGB; in Ihrem Fall waren sie im Zahlungsverzug.
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Re: Wieviele Tage Zeit bei Zahlungsbedingung "prompt"?
Danke!
Im Gesetz steht "In der Regel ist das Entgelt nach vollendetem Werk zu entrichten."
Aber es steht nicht, wie lange man dafür Zeit hat.
Die Rechnung kam am Donnerstag nach Büroschluss, wenn ich am Freitag nicht in die Mailbox schaue, erhalte ich die Rechnung am Montag. Dann dauert es selbst per Telebanking noch 1-2 Tage bis das Geld auf dem Konto ist. Müsste ich auf die Bank gehen, will ich bei den kurzen Öffnungszeiten gar nicht daran denken, wie lange es da erst dauern würde.
Übrigens war das Unternehmen 3 Tage mit seiner Leistung im Verzug, weil es war Montag fix vereinbart, außer bei Temperaturen unter 0 Grad. Es hatte an diesem Tag + 1 Grad.
Ich saß zwar deshalb schon auf Nadeln, aber so pingelig wie der Unternehmer war ich nicht.
Im Gesetz steht "In der Regel ist das Entgelt nach vollendetem Werk zu entrichten."
Aber es steht nicht, wie lange man dafür Zeit hat.
Die Rechnung kam am Donnerstag nach Büroschluss, wenn ich am Freitag nicht in die Mailbox schaue, erhalte ich die Rechnung am Montag. Dann dauert es selbst per Telebanking noch 1-2 Tage bis das Geld auf dem Konto ist. Müsste ich auf die Bank gehen, will ich bei den kurzen Öffnungszeiten gar nicht daran denken, wie lange es da erst dauern würde.
Übrigens war das Unternehmen 3 Tage mit seiner Leistung im Verzug, weil es war Montag fix vereinbart, außer bei Temperaturen unter 0 Grad. Es hatte an diesem Tag + 1 Grad.
Ich saß zwar deshalb schon auf Nadeln, aber so pingelig wie der Unternehmer war ich nicht.
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Re: Wieviele Tage Zeit bei Zahlungsbedingung "prompt"?
Soweit ich weiß, hat man da schon ein paar Bankarbeitstage Zeit und könnte der andere auch erst nach Ablauf dieser Zeit Verzugszinsen geltend machen.
Re: Wieviele Tage Zeit bei Zahlungsbedingung "prompt"?
In Anlehnung des § 1334 ABGB bedeutet für mich "prompt": ohne unnötigen Aufschub. Ohne die genaue Quelle zu suchen, bilde ich mir ein, dass damit nicht mehr wie 4 Tage gemeint sind.
Das mit den 30 Tagen könnte mit § 457 UGB (Unternehmensgesetzbuch) zusammenhängen, wobei auf § 455 UGB verwiesen sei.
Das mit den 30 Tagen könnte mit § 457 UGB (Unternehmensgesetzbuch) zusammenhängen, wobei auf § 455 UGB verwiesen sei.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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