orf-beitrag: ab wann ist es ein gemeinsamer haushalt?
Verfasst: 17.01.2024, 15:08
ich habe dieses schreiben vom obs bekommen, in dem ich aufgefordert werde, jemanden zu melden der an meiner adresse den hauptwohnsitz hat. ich wohne in einem haus, das eigentlich aus zwei getrennten, kleinen häusern besteht. in einer partei wohne ich allein, daneben wohnt auch eine einzelperson, aber die adresse ist die selbe für beide parteien. jedes kleine haus hat ein eigenes bad, küche etc und die häuser sind nicht verbunden. strom und wasser sind nicht getrennt, aber das ist das einzige. also kann das als kein "gemeinsamer haushalt" gelten?
ich habe die vorraussetzungen, von der gebühr befreit zu werden und würde einfach meinen antrag auf befreiung einschicken und angeben, dass keine weitere person in meinem haushalt lebt, weil ich nicht so ganz einsehe, dass ich da irgendwen ausser mir selbst "angeben" soll.
ich habe die vorraussetzungen, von der gebühr befreit zu werden und würde einfach meinen antrag auf befreiung einschicken und angeben, dass keine weitere person in meinem haushalt lebt, weil ich nicht so ganz einsehe, dass ich da irgendwen ausser mir selbst "angeben" soll.