§ 58 VSTG Sonderbestimmungen für Jugendliche

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SR
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§ 58 VSTG Sonderbestimmungen für Jugendliche

Beitrag von SR » 17.01.2024, 09:02

Gilt bei § 58 Abs 2 die Bestimmung "Über andere Jugendliche darf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängt werden" pro Delikt oder für die gesamte Strafe, die verhängt wurde, auch wenn diese mehrere Delikte aufweist?



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