Guten Tag miteinander!
Meine Freundin und ich haben uns vor 4 Jahren eine Eigentumswohnung miteinander gekauft.
Nun ist es leider so gekommen das sie auszieht.
Wir haben uns schon geeinigt das sie auszieht und sie die Hälft des Wertes bekommt.
Istzustand:
Wohnung haben wir uns gemeinsam gekauft. Jeder hat die Hälfte bezahlt.
Sind nicht verheiratet
Haben keine Bankschulden
Nun ist meine Frage wie ist die weitere Vorgehensweise zb. Grundbuchaustragung....?
Welche Kosten könnten auf uns noch zukommen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Danke
Verkauf Eigentumswohnung
Re: Verkauf Eigentumswohnung
Sie benötigen einen Vertrag, mit dem die Miteigentümerin Ihnen den Hälfteanteil überträgt. Da diese Übertragung entgeltlich erfolgt, handelt es sich dabei um einen Kaufvertrag.
Aufgrund Ihrer Lebensgemeinschaft sind Sie steuerlich und gebührenmäßig bevorzugt.
Bei der Grunderwerbsteuer ist der "Stufentarif" anzuwenden. Ausgehend vom Wert des Kaufgegenstandes (also der "halben Wohnung") beträgt die Steuer 0,5% der ersten € 250.000,-- des Wertes, 2% für die nächsten 150.000,-- und erst für alles was darüber, also über € 400.000,-- liegt, 3,5%.
Die Eintragungsgebühr beträgt 1,1%, allerdings berechnet vom dreifachen Einheitswert,
Die Kosten für die Errichtung und Abwicklung des Kaufvertrages werden von RA zu RA bzw. Notar zu Notar unterschiedlich sein.
Wichtig ist, dass Sie sich entsprechende Angebote vorab einholen und darauf achten, dass von diesen auch alle erforderlichen Leistungen umfasst sind. Einen Überblick dazu finden sie hier: https://www.vertragsbegleiter.at/vertrag-all-incl-kaufer/
Angebote wie zB. " € ####,-- + Ust + Barauslagen" sind dazu nicht ausreichend.
Aufgrund Ihrer Lebensgemeinschaft sind Sie steuerlich und gebührenmäßig bevorzugt.
Bei der Grunderwerbsteuer ist der "Stufentarif" anzuwenden. Ausgehend vom Wert des Kaufgegenstandes (also der "halben Wohnung") beträgt die Steuer 0,5% der ersten € 250.000,-- des Wertes, 2% für die nächsten 150.000,-- und erst für alles was darüber, also über € 400.000,-- liegt, 3,5%.
Die Eintragungsgebühr beträgt 1,1%, allerdings berechnet vom dreifachen Einheitswert,
Die Kosten für die Errichtung und Abwicklung des Kaufvertrages werden von RA zu RA bzw. Notar zu Notar unterschiedlich sein.
Wichtig ist, dass Sie sich entsprechende Angebote vorab einholen und darauf achten, dass von diesen auch alle erforderlichen Leistungen umfasst sind. Einen Überblick dazu finden sie hier: https://www.vertragsbegleiter.at/vertrag-all-incl-kaufer/
Angebote wie zB. " € ####,-- + Ust + Barauslagen" sind dazu nicht ausreichend.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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