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Erbschaft

Verfasst: 10.01.2024, 08:34
von dansline
Liebe Forenteilnehmer,

meine Mutter ist verstorben. Mein Bruder hat vor 9 Jahren ein Grundstück von meiner Mutter geschenkt bekommen. Bei diesem Grundstück war bereits eine fideikommissarische Substitution von meinem Opa zugunsten meinem Bruder eingetragen.

Ist die Schenkung auf die Erbschaft anzurechnen?

DANKE!

Re: Erbschaft

Verfasst: 10.01.2024, 09:08
von alles2
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Entsprechend § 608 Abs.2 ABGB tritt der Nacherbfall erst mit dem Tod des Vorerben ein, sofern der Verstorbene nichts anderes verfügt hat. Der Nacherbe darf dann das Vermögen benutzen, aber nicht verbrauchen. Wurde über die Nacherbschaft auf den Überrest verfügt (§ 609 ABGB) sähe die Angelegenheit schon anders aus und der Vorerbe darf die Sache auch verbrauchen, während der Nacherbe nur das erhalten würde, was noch übrig wäre.