Preisminderung bei Mängeln

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Zvonko
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Preisminderung bei Mängeln

Beitrag von Zvonko » 05.01.2024, 16:39

Sachverhalt: Ich habe bei einer deutschen Firma (über deren österreichische Internetseite) Fenster bestellt. Nach der Lieferung stellte ich fest, dass die Fenster nur mit zwei Dichtungsebenen ausgestattet sind, obwohl im Zuge des Bestellvorgangs ein Bild angezeigt wurde, in dem die dritte Dichtung erkennbar war, und auch etliche andere Informationen eindeutig auf eine Lieferung mit drei Dichtungen hinwiesen. Nachdem ich die Firma damit konfrontiert habe, erhielt ich die Antwort, dass der Firma "leider ein Fehler bei der Auswahl der Bilder" unterlaufen sei und die Fenster eben ohne die eingebaute dritte Dichtung geliefert werden. (Diese Info war der Firma nicht einmal eine formelle Entschuldigung wert.) Ich muss die Fenster leider dringend einbauen (wodurch ich mich wohl quasi "erspressbar" mache, falls man mir – theoretisch – eine Rückabwicklung oder Austausch anbieten würde). Außerdem ist die fehlende Dichtung im Prinzip nachrüstbar.

Meine Frage: Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Die Firma auffordern, eine Nachrüstung bei mir vor Ort zu veranlassen (was wohl kaum realistisch erscheint)? Oder gleich eine entsprechende pauschale "Preisminderung" verlangen (als Entschädigung für meinen Aufwand z.B. für die Beauftragung einer Fachfirma und Sonstiges)? Wie soll ich meine Forderung formulieren, damit die Sache eventuell gütlich geregelt werden kann, bzw. wie gehe ich ggf. im nächsten Schritt vor, wenn dies misslingt?

Danke im Voraus für sachdienliche Tipps.



Zvonko
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Re: Preisminderung bei Mängeln

Beitrag von Zvonko » 08.01.2024, 11:28

Wirklich keine Tipps?

Miss.dorfmadl
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Re: Preisminderung bei Mängeln

Beitrag von Miss.dorfmadl » 09.01.2024, 10:23

Ich hab dir mal einiges aus der WKO-Website rauskopiert:

Die Gewährleistungsansprüche sind in zwei Stufen zu untergliedern. Zunächst kann der Übernehmer Verbesserung oder Austausch verlangen (Gewährleistungsbehelfe der ersten Stufe), danach kann er den Preis mindern oder den Vertrag auflösen (Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe).

Mit anderen Worten, bevor der Übernehmer den Vertrag auflösen oder den Preis mindern kann, muss er grundsätzlich dem Übergeber die Möglichkeit zur Verbesserung oder zum Austausch geben, also eine zweite Chance.

Einerseits spielt eine Rolle, ob die Verbesserung bzw der Austausch überhaupt möglich sind, andererseits und das wird der viel häufigere Fall sein, ob die Verbesserung im Verhältnis zum Austausch bzw umgekehrt der Austausch im Verhältnis zur Verbesserung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand mit sich bringen würde.

Zu den Gewährleistungsbehelfen der zweiten Stufe, also Preisminderung oder Auflösung des Vertrages, kann es nur dann kommen, wenn
-sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind
-der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt
-sowohl Verbesserung als auch Austausch für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder
-sowohl die Verbesserung als auch der Austausch dem Übernehmer aus triftigen in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

Zvonko
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Re: Preisminderung bei Mängeln

Beitrag von Zvonko » 09.01.2024, 11:36

@Miss.dorfmadl:
Vielen herzlichen Dank für deine Mühe!
Ich werde versuchen, die bevorstehende Kommunikation mit der Lieferfirma anhand dieser allgemeinen Infos zu "gestalten", befürchte aber, dass die Firma einen Gewährleistungsanspruch stur ablehnen wird. Konkret dürfte es meinem jetzigen Wissensstand nach so sein, dass die Firma die Fenster grundsätzlich ohne die dritte Dichtung liefert, trotzdem aber durch diverse Abbildungen und Infos den Eindruck vermittelt, die Dichtung sei eingebaut (was übrigens bei anderen Herstellern der Fall ist). Auf den Webseiten der Firma finde ich auch nirgends einen direkten Hinweis darauf, dass ihre Fenster nur mit zwei Dichtungen ausgestattet sind. Ich vermute, dass die Firma stur auf einem bedauerlichen "kleinen Fehler" bestehen wird, aus dem keine Ansprüche meinerseits ableitbar sind -- mit fadenscheinigen Begründungen, z.B. dem Hinweis darauf, dass die dritte Dichtung nirgends ausdrücklich "textlich" erwähnt wird. Objektiv ist es aber natürlich so, dass ich, wenn ich von der fehlenden dritten Dichtung gewusst hätte, die Fenster definitiv bei einem anderen Hersteller bestellt hätte.

sven1ku
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Re: Preisminderung bei Mängeln

Beitrag von sven1ku » 11.01.2024, 13:13

Meiner Meinung nach liefert das Unternehmen grundsätzlich Fenster ohne dritte Dichtungsleiste, erweckt aber durch unterschiedliche Abbildungen und Angaben den Eindruck, dass diese eingebaut ist (was übrigens typisch für andere Hersteller ist). Auch auf der Website wird nicht direkt darauf hingewiesen, dass die Fenster mit nur zwei Dichtungsleisten ausgestattet sind.

Zvonko
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Re: Preisminderung bei Mängeln

Beitrag von Zvonko » 11.01.2024, 18:54

@sven1ku:
Wie meinst du das? Von welchem Hersteller sprichst du, hast du persönliche Erfahrung damit? (In meinem Fall geht es um einen Hersteller von Kunststofffenstern System Nordic Design Plus.)

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