Einen schönen guten Tag,
ich habe eine Frage für eine zu unterschreibende Verschwiegenheitserklärung. Dort wird für den Arbeitnehmer der §11 des UWG zitiert. https://www.jusline.at/gesetz/uwg/paragraf/11 Im Zusammenhang mit Datenschutz und bei Verstoße einer Konventionalstrafe.
Ist denn das UWG überhaupt für Arbeitnehmer gültig, betrifft das denn nicht nur die Geschäftsführung? Für Arbeitnehmer wäre doch ausschließlich das DSG von 2008 gültig oder? https://www.jusline.at/gesetz/dsg/paragraf/artikel2zu6
Vielen lieben Dank
Für wen hat das UWG seine Gültigkeit?
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- Registriert: 01.02.2022, 16:17
Re: Für wen hat das UWG seine Gültigkeit?
Nachstehend ein Auszug aus einem Kommentar zu § 11 UWG:
Dabei sind als „Bedienstete“ insb anzusehen:
-Arbeiter und Angestellte, einschließlich von unselbständigen Handelsvertretern
-Lehrlinge und Praktikanten ;
-GmbH-Geschäftsführer
-nach hM auch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer AG
Dabei sind als „Bedienstete“ insb anzusehen:
-Arbeiter und Angestellte, einschließlich von unselbständigen Handelsvertretern
-Lehrlinge und Praktikanten ;
-GmbH-Geschäftsführer
-nach hM auch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer AG
Re: Für wen hat das UWG seine Gültigkeit?
Alles klar, da gehen die Meinung voll auseinander. Weil z.B. die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer hier definitiv sagt das es für Arbeitnehmer nicht gültig ist... da soll sich jemand auskennen.
Aber ja wie es im Auszug steht, fällt ma da schon rein.
Danke
Aber ja wie es im Auszug steht, fällt ma da schon rein.
Danke
Re: Für wen hat das UWG seine Gültigkeit?
...es geht um unerlaubte Weitergabe anvertrauter Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, egal durch wen - und außer dem UWG gibt es sowieso noch viele andere wirtschaftsstrafrechtliche Sondergesetze, die vermeintlich „kreative Geschäftspraktiken“ bestrafen - UrhG, BörsenG, KMG, PatG, MarkSchG…
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