Hallo!
Ich möchte bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde einreichen und werde im Zuge dessen aufgefordert anzugeben, ob es sich um eine Individualbeschwerde oder ein amtswegiges Verfahren handeln soll.
Kann mir jemand den Unterschied erklären? Was sind Vor-/Nachteile?
Vielen Dank schonmal vorab!
Unterschied Individualbeschwerde / amtswegiges Verfahren
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- Registriert: 03.01.2024, 12:04
Re: Unterschied Individualbeschwerde / amtswegiges Verfahren
Datenschutz ist ein (Super-)Grundrecht und die DSGVO ein heißes Eisen - bereits Meldungen wegen Bagatell-Verstößen, z.B. ein E-Mail ohne Rechtsgrundlage, können massive Schadenersatzansprüche und Bussgeldforderungen auslösen.
"Amtswegiges Verfahren" klingt nach Anonymität für den Hinweisgeber, der aber auch nicht über den Ausgang des Verfahrens informiert wird.
"Individualbeschwerde" klingt nach ordentlichem Verwaltungsverfahren mit Parteistellung, Akteneinsicht, rechtlichem Gehör usw., wo man um seine eigenen Datenrechte kämpft.
"Amtswegiges Verfahren" klingt nach Anonymität für den Hinweisgeber, der aber auch nicht über den Ausgang des Verfahrens informiert wird.
"Individualbeschwerde" klingt nach ordentlichem Verwaltungsverfahren mit Parteistellung, Akteneinsicht, rechtlichem Gehör usw., wo man um seine eigenen Datenrechte kämpft.
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