Frage zu konkreter Jahreszahl in ASVG
Verfasst: 30.12.2023, 16:22
Guten Abend!
Ich wundere mich gerade über die Nennung des konkreten Kalenderjahres 2012 in §264(6a) ASVG. Weiß jemand, warum das dort steht? In der Fassung, die bis zum 31.12.2012 gültig war, stand dort keine Jahreszahl, in der darauf folgenden Fassung wird laut BGBl. I Nr. 35/2012, Art. 48, Teil 2, 5. das konkrete Kalenderjahr 2012 eingefügt.
Nachdem wir bald 2024 haben und die Jahreszahl in §264(6a) ASVG auf eine bald 12 Jahre alte Einkommensgrenze verweist, frage ich mich, warum die ausgerechnet aus dem Jahr 2012 ist und warum die Jahreszahl in den letzten Jahren nicht zumindest nachgezogen (oder wieder entfernt) wurde. Weiß jemand mehr?
Danke und beste Grüße
Ich wundere mich gerade über die Nennung des konkreten Kalenderjahres 2012 in §264(6a) ASVG. Weiß jemand, warum das dort steht? In der Fassung, die bis zum 31.12.2012 gültig war, stand dort keine Jahreszahl, in der darauf folgenden Fassung wird laut BGBl. I Nr. 35/2012, Art. 48, Teil 2, 5. das konkrete Kalenderjahr 2012 eingefügt.
Nachdem wir bald 2024 haben und die Jahreszahl in §264(6a) ASVG auf eine bald 12 Jahre alte Einkommensgrenze verweist, frage ich mich, warum die ausgerechnet aus dem Jahr 2012 ist und warum die Jahreszahl in den letzten Jahren nicht zumindest nachgezogen (oder wieder entfernt) wurde. Weiß jemand mehr?
Danke und beste Grüße