Exekution / Verwechslung

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JUSLINE
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Exekution / Verwechslung

Beitrag von JUSLINE » 15.04.2003, 14:48

Hi!



Ich habe letzte Woche plötzlich, ohne jemals etwas von folgendem Fall gehört zu haben, einen Brief erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Exekution gegen mich geführt werden soll.



Der Fall betrifft eine ausstehende Zahlung für ein gemietetes Auto. Die Vermieterfirma hat auf diese Zahlung geklagt; die Klage wurde an der Wohnadresse des Geklagten hinterlegt, was mittlerweile als zugestellt gilt und somit gültig ist (Klage ist aufrecht).



Nachdem der Verpflichtete (er hat den GLEICHEN Namen wie ich) seiner Zahlung nicht nachgekommen ist, wurde versucht, gegen ihn Exekution zu führen.



Offenbar suchte der Kläger nach der neuen Adresse des Beklagten, und meint nun anscheinend, ihn in mir gefunden zu haben (Zustelladresse der Exekution ist meine Adresse).



Folge: Die Exekution wurde nun mir zugestellt.



Ich kann lückenlos mit Meldezetteln beweisen, dass ich an der Adresse des Beklagten niemals wohnhaft war.



Bei Gericht habe ich nun den Antrag gestellt, die Exekution aufzuschieben, sowie Einspruch gegen die ursprüngliche Zahlung erhoben.



Mir wurde gesagt, dass ich einen Teil des Exekutionsbetrages hinterlegen muss, da sonst ein Aufschub der Exekution unmöglich ist.



Meine Frage:

Ist das rechtlich korrekt, und wie hoch könnte dieser Betrag sein?

Eigentlich ist mir diese Hinterlegung völlig unverständlich, da ich mit dem Fall nie etwas zu tun hatte.



Weitere Frage:

Es soll eine Verhandlung über den Fall stattfinden. Habe ich mit meinen Beweisen zu befürchten, dass tatsächlich dem Kläger rechtgegeben wird, und die Forderung somit gegen mich besteht?



Vielen Dank im Voraus für eure Auskünfte






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