Bedeutung von Verbindlichkeit im rechtlichen Sinne
Verfasst: 30.12.2023, 00:02
Was bedeutet eine Verbindlichkeit im Sinne des Paragrafen 871 Abs 1 „ (1) War ein Teil über den Inhalt der von ihm abgegebenen oder dem anderen zugegangenen Erklärung in einem Irrtum befangen, der die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben betrifft, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet und erklärt wurde, so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den anderen veranlaßt war, oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde.“
Eine Zahlung?
2. Frage: „so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls … diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte.“ Bedeutet das, dass dem Erklärten keine Verbindlichkeit entsteht, wenn dem Erklärenden aus den Umständen auffallen müsste, dass der andere in einem Irrtum befangen ist?
Eine Zahlung?
2. Frage: „so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls … diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte.“ Bedeutet das, dass dem Erklärten keine Verbindlichkeit entsteht, wenn dem Erklärenden aus den Umständen auffallen müsste, dass der andere in einem Irrtum befangen ist?