Bedeutung von Verbindlichkeit im rechtlichen Sinne

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Mari
Beiträge: 6
Registriert: 17.12.2023, 18:03

Bedeutung von Verbindlichkeit im rechtlichen Sinne

Beitrag von Mari » 30.12.2023, 00:02

Was bedeutet eine Verbindlichkeit im Sinne des Paragrafen 871 Abs 1 „ (1) War ein Teil über den Inhalt der von ihm abgegebenen oder dem anderen zugegangenen Erklärung in einem Irrtum befangen, der die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben betrifft, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet und erklärt wurde, so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den anderen veranlaßt war, oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde.“

Eine Zahlung?

2. Frage: „so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls … diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte.“ Bedeutet das, dass dem Erklärten keine Verbindlichkeit entsteht, wenn dem Erklärenden aus den Umständen auffallen müsste, dass der andere in einem Irrtum befangen ist?



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Bedeutung von Verbindlichkeit im rechtlichen Sinne

Beitrag von Hank » 30.12.2023, 08:26

...es geht um die wahre und freie Einwilligung in einen Vertrag mit Leistung und Gegenleistung...

Miss.dorfmadl
Beiträge: 38
Registriert: 01.02.2022, 16:17

Re: Bedeutung von Verbindlichkeit im rechtlichen Sinne

Beitrag von Miss.dorfmadl » 31.12.2023, 11:11

Mit "Verbindlichkeit" ist zB eine Zahlung gemeint. Verbindlichkeit kann aber auch sein, dass er dem anderen zB ein Buch geben muss. Damit ist einfach gemeint, dass er nichts "geben" muss, wenn er geirrt hat.

2. Frage: Ja, damit ist gemeint, dass für Person A keine Verbindlichkeit entsteht, wenn der (bei Person A vorliegende) Irrtum Person B offenbar auffallen musste.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 152 Gäste