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Umkehrschluss bei Gesetzen

Verfasst: 23.12.2023, 19:29
von Mari
In meinem Übungsbuch steht:
Ist eine Aufzählung wie im Fall von § 3a Abs 2 KSchG taxativ, ist ein Umkehrschluss (argumentum e contrario) geboten. … Es ist in solchen Fällen allerdings Vorsicht geboten und stets zu prüfen, ob tatsächlich eine taxative Aufzählung vorliegt. Liegt eine demonstrative Aufzählung vor, trägt das argumentum e contrario gerade nicht. Welche Art von Aufzahlung vorliegt, ist wiederum durch Interpretation zu ermitteln.“

Was ist überhaupt eine demonstrative Aufzählung und wie unterscheidet sich diese von einer taxativen?

Re: Umkehrschluss bei Gesetzen

Verfasst: 24.12.2023, 15:08
von schanzenpeter
Taxativ ist abschließend, vollständig oder erschopfend.
Demonstrativ ist nicht abgeschlossen, nicht vollständig

Re: Umkehrschluss bei Gesetzen

Verfasst: 26.12.2023, 02:20
von modernwhisper
Ich glaube, am Ende fehlt der Steuerteil.

Re: Umkehrschluss bei Gesetzen

Verfasst: 31.12.2023, 11:17
von Miss.dorfmadl
Demonstrativ bedeutet beispielhaft; es werden bei der Aufzählung nur Beispiele aufgezählt.
Taxativ bedeutet abschließend; es werden bei der Aufzählung alle Varianten aufgezählt; weitere gibt es nicht.