In meinem Übungsbuch steht:
Ist eine Aufzählung wie im Fall von § 3a Abs 2 KSchG taxativ, ist ein Umkehrschluss (argumentum e contrario) geboten. … Es ist in solchen Fällen allerdings Vorsicht geboten und stets zu prüfen, ob tatsächlich eine taxative Aufzählung vorliegt. Liegt eine demonstrative Aufzählung vor, trägt das argumentum e contrario gerade nicht. Welche Art von Aufzahlung vorliegt, ist wiederum durch Interpretation zu ermitteln.“
Was ist überhaupt eine demonstrative Aufzählung und wie unterscheidet sich diese von einer taxativen?
Umkehrschluss bei Gesetzen
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Re: Umkehrschluss bei Gesetzen
Taxativ ist abschließend, vollständig oder erschopfend.
Demonstrativ ist nicht abgeschlossen, nicht vollständig
Demonstrativ ist nicht abgeschlossen, nicht vollständig
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Re: Umkehrschluss bei Gesetzen
Ich glaube, am Ende fehlt der Steuerteil.
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Re: Umkehrschluss bei Gesetzen
Demonstrativ bedeutet beispielhaft; es werden bei der Aufzählung nur Beispiele aufgezählt.
Taxativ bedeutet abschließend; es werden bei der Aufzählung alle Varianten aufgezählt; weitere gibt es nicht.
Taxativ bedeutet abschließend; es werden bei der Aufzählung alle Varianten aufgezählt; weitere gibt es nicht.
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