Umkehrschluss bei Gesetzen

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Mari
Beiträge: 6
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Umkehrschluss bei Gesetzen

Beitrag von Mari » 23.12.2023, 19:29

In meinem Übungsbuch steht:
Ist eine Aufzählung wie im Fall von § 3a Abs 2 KSchG taxativ, ist ein Umkehrschluss (argumentum e contrario) geboten. … Es ist in solchen Fällen allerdings Vorsicht geboten und stets zu prüfen, ob tatsächlich eine taxative Aufzählung vorliegt. Liegt eine demonstrative Aufzählung vor, trägt das argumentum e contrario gerade nicht. Welche Art von Aufzahlung vorliegt, ist wiederum durch Interpretation zu ermitteln.“

Was ist überhaupt eine demonstrative Aufzählung und wie unterscheidet sich diese von einer taxativen?



schanzenpeter
Beiträge: 414
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Umkehrschluss bei Gesetzen

Beitrag von schanzenpeter » 24.12.2023, 15:08

Taxativ ist abschließend, vollständig oder erschopfend.
Demonstrativ ist nicht abgeschlossen, nicht vollständig

modernwhisper
Beiträge: 1
Registriert: 26.12.2023, 02:14

Re: Umkehrschluss bei Gesetzen

Beitrag von modernwhisper » 26.12.2023, 02:20

Ich glaube, am Ende fehlt der Steuerteil.

Miss.dorfmadl
Beiträge: 38
Registriert: 01.02.2022, 16:17

Re: Umkehrschluss bei Gesetzen

Beitrag von Miss.dorfmadl » 31.12.2023, 11:17

Demonstrativ bedeutet beispielhaft; es werden bei der Aufzählung nur Beispiele aufgezählt.
Taxativ bedeutet abschließend; es werden bei der Aufzählung alle Varianten aufgezählt; weitere gibt es nicht.

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