Statt Kostenvoranschlag, nun Kaufvertrag iHv. 2500€ erhalten.

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JohannesM
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Statt Kostenvoranschlag, nun Kaufvertrag iHv. 2500€ erhalten.

Beitrag von JohannesM » 22.12.2023, 12:13

Ein guter Kollege, der leider nicht so gute Deutschkentnisse hat, wollte sich einen Kostenvoranschlag für ein Boxspringbett holen bei einem großen österreichischen Möbeleinzelhandelshaus. Ich habe zwei Tage später erfahren, dass er anscheinend einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Als ich daraufhin den Geschäftsführer des Möbelhauses angerufen habe, um zu schildern, dass mein Kollege sich nur einen Kostenvoranschlag holen wollte, meinte der Geschäftsführer, dass er einen Kaufvertrag unterschrieben hat. Des Weiteren hat er angeblich sogar zwei Boxspringbetten iHv. 2500€ (2 Boxspringbetten á 1250€) gekauft. Jedoch hat mein Freund nur einen Kaufvertrag erhalten, in dem von einem Boxspringbett erwähnt wird. Außerdem fehlt im Kaufvertrag, den mein Freund erhalten hat auch die Unterschrift von ihm, jedoch meinte der Geschäftsführer, dass er eine Kopie des Kaufvertrages hat, bei dem die Unterschrift meines Freundes drauf ist. Nun möchte er das Bett gar nicht, aber müsste 20% 'Steuerkosten' zahlen, d.h. etwa 500€ (zwei Boxspringbetten - 2500€). Ist mein Freund nun verpflichtet beide Boxspringbetten zu kaufen, obwohl er eigentlich nur einen Kostenvoranschlag wollte?



DorisMihokovic
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Re: Statt Kostenvoranschlag, nun Kaufvertrag iHv. 2500€ erhalten.

Beitrag von DorisMihokovic » 23.12.2023, 05:08

Ihr Freund dürfte möglicherweise aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse einem Irrtum aufgesessen sein.
Für ein Bett "von der Stange", d.h lt Prospekt oder Katalog braucht man keinen Kostenvoranschlag, sondern fragt man nach dem Preis bzw lässt sich ein Angebot machen. Als Kaufinteressent muss man für so eine Preisanfrage nichts unterschreiben.
Offenbar hat Ihr Freund einen Kaufvertrag abgeschlossen, für dessen Rücktritt 20 % Stornokosten (nicht "Steuerkosten") verlangt werden.
Ich würde mich schnellstens an eine Verbraucherschutzorganisation wenden, die möglicherweise helfen kann, den Vertrag aufgrund von Irrtum beim Verkäufer anzufechten.
Vorher könnte noch versucht werden, mit dem Geschäftsführer/Filialleiter zu sprechen, und das Problem zu klären. Der Verkäufer selbst wird vermutlich für den Verkaufsabschluss eine Provision erhalten und deshalb von seinem Standpunkt nicht abweichen.

JohannesM
Beiträge: 7
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Re: Statt Kostenvoranschlag, nun Kaufvertrag iHv. 2500€ erhalten.

Beitrag von JohannesM » 25.12.2023, 22:05

Vielen Dank für Ihre Zeit!

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