Mehrere Probleme im Pferdestall
Verfasst: 21.12.2023, 15:09
Hallo rundherum,
ich bin seit langer Zeit stiller Mitleser im Forum, habe mich jedoch heute aus einem Anlassfall heraus registriert.
Ich bin mit meinem Pferd vor ein paar Monaten in einen dubiosen Reitbetrieb umgezogen, und es werfen sich leider bereits rechtliche Fragen auf:
Die Stallbetreiber möchten jegliche Zusatzleistung (zusätzliche Einstreu, zusätzliches Futter etc.) ausnahmslos bar kassieren, sie untersagen es außerdem auch Heu und Einstreu selbst zu organisieren. Es muss direkt bei den Betreibern abgekauft werden. Und das zu saftigen Preisen, so kostet der gepresste Ballen Einstreu zum Beispiel fast das Doppelte wie im Lagerhaus eine Ortschaft weiter. Sie begründen das übrigens ernsthaft mit den enormen Entsorgungskosten des Misthaufens.
Gut, über die Einstreu mag man streiten, es gab aber auch mal ein Problem mit schimmligen Heu im Stall, und nicht mal da durften die Pferdebesitzer selbst Heu von extern mitbringen.
Dürfen die Betreiber das Alles wirklich verbieten?
Ich war der Erste, der für diese Zusatzleistungen Rechnungen verlangt hat, und nach einiger Wartezeit dann auch tatsächlich bekommen hat. Auffallend war, dass die Rechnungsnummer, obwohl schon das dritte Quartal des Jahres zu Ende ging, lächerlich niedrig war. Außerdem befindet sich auf der Rechnung der Hinweis auf § 6 Abs 1 Z 27 UStG, sprich Umsatzsteuerbefreiung durch Kleinunternehmerregelung. Allein durch die Einstellgebühr aller Einsteller überschreiten die Betreiber die Umsatzgrenze von 35.000 jährlich um eine fünfstellige Summe. Zusatzleistungen, Reitstunden, Hallenmiete für auswärtige Trainer usw. sind da noch gar nicht eingerechnet.
Für die Einstellgebühr habe ich bis dato trotz mehrmaliger Bitte noch immer keine Rechnung erhalten.
Dürfen mir die Betreiber wirklich die Rechnung unterschlagen oder habe ich nicht einen Anspruch darauf?
Kurz nach unserem Einzug haben die Stallbetreiber beschlossen, dass die Pferdebesitzer von nun selber an jeden Freitag & Samstag die Pferde am Abend von der Koppel holen sollen, sie füttern müssen, und die Heuraufen auf der Weide mit Heu für den nächsten Tag anfüllen müssen. Zudem müssen die Pferdebesitzer seit geraumer Zeit auch 2 mal pro Woche die gesamte Koppel abmisten, da sie sonst abermals die Preise für die Einstellgebühr erhöhen würden. Der Arbeitsaufwand hierfür beträgt für jeden einzelnen Pferdebesitzer mehrere Stunden pro Monat.
Ist so eine Vereinbarung ok? Was ist wenn mir während dieser Arbeiten etwas passiert? Bin ich versichert? Fällt das Ganze nicht unter Schwarzarbeit?
PS:
Der Einstellvertrag ist sehr schwammig formuliert, im Grunde steht darin nur dass eine Haftpflichtversicherung für das Pferd zwingend ist, eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen ist, und dass eine einmonatige Kündigungsfrist besteht.
PPS:
Die Betreiber sind bei der WKO angemeldet als FG Freizeit- und Sportbetriebe - Reitställe, Pferdepensionen, Betrieb von Reithallen.
Vielen Dank für Eure Antworten!
ich bin seit langer Zeit stiller Mitleser im Forum, habe mich jedoch heute aus einem Anlassfall heraus registriert.
Ich bin mit meinem Pferd vor ein paar Monaten in einen dubiosen Reitbetrieb umgezogen, und es werfen sich leider bereits rechtliche Fragen auf:
Die Stallbetreiber möchten jegliche Zusatzleistung (zusätzliche Einstreu, zusätzliches Futter etc.) ausnahmslos bar kassieren, sie untersagen es außerdem auch Heu und Einstreu selbst zu organisieren. Es muss direkt bei den Betreibern abgekauft werden. Und das zu saftigen Preisen, so kostet der gepresste Ballen Einstreu zum Beispiel fast das Doppelte wie im Lagerhaus eine Ortschaft weiter. Sie begründen das übrigens ernsthaft mit den enormen Entsorgungskosten des Misthaufens.
Gut, über die Einstreu mag man streiten, es gab aber auch mal ein Problem mit schimmligen Heu im Stall, und nicht mal da durften die Pferdebesitzer selbst Heu von extern mitbringen.
Dürfen die Betreiber das Alles wirklich verbieten?
Ich war der Erste, der für diese Zusatzleistungen Rechnungen verlangt hat, und nach einiger Wartezeit dann auch tatsächlich bekommen hat. Auffallend war, dass die Rechnungsnummer, obwohl schon das dritte Quartal des Jahres zu Ende ging, lächerlich niedrig war. Außerdem befindet sich auf der Rechnung der Hinweis auf § 6 Abs 1 Z 27 UStG, sprich Umsatzsteuerbefreiung durch Kleinunternehmerregelung. Allein durch die Einstellgebühr aller Einsteller überschreiten die Betreiber die Umsatzgrenze von 35.000 jährlich um eine fünfstellige Summe. Zusatzleistungen, Reitstunden, Hallenmiete für auswärtige Trainer usw. sind da noch gar nicht eingerechnet.
Für die Einstellgebühr habe ich bis dato trotz mehrmaliger Bitte noch immer keine Rechnung erhalten.
Dürfen mir die Betreiber wirklich die Rechnung unterschlagen oder habe ich nicht einen Anspruch darauf?
Kurz nach unserem Einzug haben die Stallbetreiber beschlossen, dass die Pferdebesitzer von nun selber an jeden Freitag & Samstag die Pferde am Abend von der Koppel holen sollen, sie füttern müssen, und die Heuraufen auf der Weide mit Heu für den nächsten Tag anfüllen müssen. Zudem müssen die Pferdebesitzer seit geraumer Zeit auch 2 mal pro Woche die gesamte Koppel abmisten, da sie sonst abermals die Preise für die Einstellgebühr erhöhen würden. Der Arbeitsaufwand hierfür beträgt für jeden einzelnen Pferdebesitzer mehrere Stunden pro Monat.
Ist so eine Vereinbarung ok? Was ist wenn mir während dieser Arbeiten etwas passiert? Bin ich versichert? Fällt das Ganze nicht unter Schwarzarbeit?
PS:
Der Einstellvertrag ist sehr schwammig formuliert, im Grunde steht darin nur dass eine Haftpflichtversicherung für das Pferd zwingend ist, eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen ist, und dass eine einmonatige Kündigungsfrist besteht.
PPS:
Die Betreiber sind bei der WKO angemeldet als FG Freizeit- und Sportbetriebe - Reitställe, Pferdepensionen, Betrieb von Reithallen.
Vielen Dank für Eure Antworten!