SOS!! Komplexes Thema - Lagermiete, Vermieter verstorben

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DorisMihokovic
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SOS!! Komplexes Thema - Lagermiete, Vermieter verstorben

Beitrag von DorisMihokovic » 21.12.2023, 12:28

Ich habe vor etlichen Jahren bei einem Nachbarn gegen eine geringe monatliche Miete, die sich über die Jahre aber zu einem 5stelligen EURO-Betrag summiert hat, eine Souterrain-Wohnung für Gegenstände aus der Verlasssenschaft meiner Eltern gemietet. Schriftlichen Vertrag gibt es keine. Der Betrag wurde dem Vermieter oder seiner Lebensgefährtin von mir bar bezahlt. Mein Nachbar hat mir einmal zu meinem Erstaunen erzählt, dass er diesen geringen Betrag sogar in seiner Steuererklärung angeben würde (als Künstler hatte er wohl nicht sehr hohe Einkünfte).

Letztes Jahr ist er leider unvermittelt verstorben. Solange seine Lebensgefährtin dort wohnte bzw als diese dann im Krankenhaus und Pflegeheim war, hatte ich Schlüssel zu dem Haus. Nach meiner Rückkehr im Sommer aus dem Urlaub, nachdem die LG aus dem Haus ausgezogen war, hat einer der beiden Erben (Sohn) das Schloss getauscht, sodass ich keinen Zutritt/Zugriff auf meine Sachen hatte.
Nachdem sich knapp zuvor herausgestellt hat, dass der Vermieter zu Lebzeiten mit meinem Eigentum ein ziemliches Chaos und Schäden angerichtet hat, habe ich die monatlichen Zahlungen, die ich zuletzt an die - nicht erbberechtigte, aber vorübergehend noch wohnberechtigte - LG entrichtet hatte, eingestellt. Es kam auch von niemandem eine Aufforderung zur Zahlung oder Räumung, auch keine Aufkündigung des Mietverhältnisses. Ich hätte eine solche Forderung mit einer Gegenforderung (Schadenersatz) beantwortet.

Der Erbe meint heute, dass ich mich nach dem Tod seines Vaters um all das hätte selbst kümmern müssen, d.h Zahlung an die richtige Stelle bzw Räumung.
Das sehe ich nicht so. Auch wenn ich als Nachbarin die Todesanzeige erhalten habe, so ist dies kein rechtlich relevanter Vorgang. Wäre ich nicht zufällig die Nachbarin, sondern eine x-beliebige Mieterin, die in einer anderen Stadt lebt, und nichts vom Tod sowie den sonstigen Umständen mitbekommen hat, könnte dieser Einwand wohl auch nicht geltend gemacht werden.
Der Erbe bestreitet auch, dass ein Mietverhältnis vorliegt. Das kann ich ggfs aber auch ohne Vertragsdokument und Zahlungsbelege beweisen. Aber selbst, wenn es sich nur um eine Bittleihe handeln würde, stellen sich grundsätzlich mehrere Fragen:

1. war der Schlosstausch eine Besitzstörung? Es geht mir nicht um eine Klage, da verfristet. Der Erbe wusste durch die LG seines Vaters, dass in der Souterrain-Wohnung meine Sachen eingelagert sind. Sie hat ihn sogar noch extra darauf hingewiesen. Meine Telefonnummer hatte er. Er hat mich ja auch jetzt angerufen.

2. hätte ich proaktiv mit ihm bzw beiden Kindern des Verstorbenen oder dem mir unbekannten Nachlassverwalter Kontakt aufnehmen müssen, oder wäre das nicht - alleine aus logischen Gründen (wäre ich nicht die Nachbarin würde ich weder vom Tod noch den Kindern etwas wissen, auch nicht, ob es ein Testament bzw zu wessen Gunsten es gibt) Sache der Erben (gewesen)?

3. Müsste die Miete oder ggfs Bittleihe (wenn Mietverhältnis bestritten wird) nicht jedenfalls durch die Erben aufgekündigt werden?

4. Inwieweit haften die Erben für die Schäden, die mir durch die unsachgemäße Aufbewahrung sowie Entwendung entstanden sind? Der Nachlass ist offenbar schon länger abgewickelt, von den fehlenden bzw zerstörten Gegenständen habe ich erst vor relativ kurzer Zeit und bis heute nicht vollumfänglich Kenntnis erlangt?

5. Könnte ich theoretisch die bezahlte Miete zurückfordern, nachdem die Gegenstände nicht ordentlich verwahrt wurden?

Da ich jetzt, nur wenige Tage vor den Feiertagen quasi überfallsartig mit dieser Situation konfrontiert bin, sodass ich auf die Schnelle keinen Rechtsanwalt konsultieren kann, wäre ich froh und dankbar, wenn mir ein Forenexperte zumindest die eine oder andere Frage kurzfristig beantworten und mir dadurch vielleicht ein paar Aufregungen und schlaflose Nächte ersparen könnte. Der Erbe erwartet von mir kurzfristig eine Stellungnahme. Dafür wäre es wichtig, meine Rechte (und Pflichten) zu kennen.
Ich strebe eine friedliche Lösung an, möchte aber nicht noch weitere Schäden und Nachteile erleiden.



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