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Rechtsanwendung & Gerichtsbarkeit: B-VG

Verfasst: 17.12.2023, 18:42
von Mari
Wer ist nach der Bundesverfassung dazu berufen Recht anzuwenden?

Passendes im B-VG finde ich nur Art 82 Abs 1 „Die ordentliche Gerichtsbarkeit geht vom Bund aus.“
Wäre das die Antwort? :oops:
— es steht ja aber nirgendwo im (B-VG) genau, dass Richter das Recht anwenden bzw welche Aufgabe ihnen zukommt … oder?

(Was bedeutet überhaupt Gerichtsbarkeit? Dass die Gerichte Recht anwenden also sozusagen verwirklichen/durchsetzen dürfen?)

Re: Rechtsanwendung & Gerichtsbarkeit: B-VG

Verfasst: 20.12.2023, 14:49
von schanzenpeter
Da niemand antwortet, versuche ich es: Bin kein Jurist, sehe ihre Frage vielleicht unglücklich gewählt
Ich, als Hausbesitzer, kann das Hausrecht anwenden. Die Polizistin, die ein Strafmandat ausstellt, wendet Gesetz an usw. Das Recht geht vom Volk aus – Art 1 B-VG. Beamte wirken auf Grund von Gesetzen.
Vielleicht meinen sie die Justiz? Das sind Richter. Staatsanwälte, Notare, Gerichtspfleger, Gerichtsvollzieher, auch Anwälte besitzen vor Gericht Rechte.
Die wichtigste Grundlage für eine unabhängige Justiz ist der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter in der Ausübung ihres Amtes.
Ich kenne keine Auflistung in der Verfassung wer aller Recht anwendet. In den Pflichten und Rechten von Organisationen oder Personen wird festgehalten sein, wer wie Recht anwenden kann oder soll.

Re: Rechtsanwendung & Gerichtsbarkeit: B-VG

Verfasst: 23.12.2023, 14:54
von Hank
„Die ordentliche Gerichtsbarkeit geht vom Bund aus.“ - d.h., die Bundesländer haben wenigstens in diesem Bereich nichts mitzuentscheiden - auch wenn es „Bezirksgericht“ und “Landesgericht“ heißt - das sind alles immer Bundesdienststellen…

Re: Rechtsanwendung & Gerichtsbarkeit: B-VG

Verfasst: 23.12.2023, 19:23
von Mari
schanzenpeter hat geschrieben:
20.12.2023, 14:49
Ich kenne keine Auflistung in der Verfassung wer aller Recht anwendet.
ja das denke ich mir auch, deswegen weiß ich nicht genau wie ich die Frage beantworten soll. (Das ist eine Frage aus meinem Übungsbuch btw) Vielen Dank aber für die Antworten :)

Re: Rechtsanwendung & Gerichtsbarkeit: B-VG

Verfasst: 30.12.2023, 08:18
von Hank
…jeder, der in einem Rechtsstaat auf rechtlich gesichertem Weg sein Ziel erreichen will, wendet Recht an - im bürgerlichen Recht merkt man das nur nicht so, aber jeder Einkauf ist auch ein Vertrag nach dem ABGB…