Derogation
Verfasst: 17.12.2023, 18:09
Also bei einer Derogation ist es ja so, dass ein Sachverhalt mindestens 2 Tatbestände erfüllt, die im Widerspruch zueinander stehen. (Normwiderspruch) Und wenn es so ist, dass die Tatbestände verschiedenen sachlichen oder persönlichen Geltungsbereich erfüllen, dann: lex specialis derogat legi generali. —>Spezielle Regelung hebt die allgemeinere Regelung auf.
Ich wunder mich wie das sein kann, dass ein Sachverhalt überhaupt 2 Tatbestände erfüllen kann, wenn diese Tatbestände unterschiedliche sachliche Geltungsbereiche haben.
Mir fällt kein Beispiel ein, wo ich widersprüchliche Normen auf denselben Sachverhalt anwenden könnte & dann derogieren müsste.
Wie kann es in diesem Sinne überhaupt zu einer Derogation kommen? (Ich hoffe die Frage ist verständlich ^^
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Ich wunder mich wie das sein kann, dass ein Sachverhalt überhaupt 2 Tatbestände erfüllen kann, wenn diese Tatbestände unterschiedliche sachliche Geltungsbereiche haben.
Mir fällt kein Beispiel ein, wo ich widersprüchliche Normen auf denselben Sachverhalt anwenden könnte & dann derogieren müsste.
Wie kann es in diesem Sinne überhaupt zu einer Derogation kommen? (Ich hoffe die Frage ist verständlich ^^
