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inmaterieller Rechte im VERKAUF einer Immo

Verfasst: 16.12.2023, 14:25
von wschrabi
Kann man bei Veräußerung einer ererbten und 50%-ig anteilsbesitzenden Immobilie weiterhin das RECHT vereinbaren oder festhalten, dass der Erwerber oder Käufer dieser, NICHT diese weiter veräußern darf?
Wer weiß dazu einen §§ oder eine Basis für einen Nicht-Juristen? DANKE :oops:

Re: inmaterieller Rechte im VERKAUF einer Immo

Verfasst: 26.12.2023, 04:39
von DorisMihokovic
Ob sie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vereinbaren können, weiß ich nicht, aber als Laiin würde ich mir ein Vorkaufsrecht einräumen lassen.

Re: inmaterieller Rechte im VERKAUF einer Immo

Verfasst: 26.12.2023, 13:26
von wschrabi
Danke, vom meinem RA:


Geregelt ist dies in § 364 c Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch.
„§ 364c. Ein vertragsmäßiges oder letztwilliges Veräußerungs- oder Belastungsverbot hinsichtlich einer Sache oder eines dinglichen Rechtes verpflichtet nur den ersten Eigentümer, nicht aber seine Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger. Gegen Dritte wirkt es dann, wenn es zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern, Wahl- oder Pflegekindern oder deren Ehegatten oder eingetragenen Partnern begründet und im öffentlichen Buche eingetragen wurde.“
Da es sich im konkreten Fall um eine künftige Vereinbarung mit Ihrem Bruder handelt, ist also eine Verbücherung des Verbots nicht möglich, sondern nur eine schuldrechtliche Vereinbarung im Vertrag :shock: