Hauptstraße A in Wien automatisch Vorrangstraße?
Verfasst: 14.12.2023, 09:05
Hallo!
Ich habe letztens eine Strafverfügung bekommen, gegen die ich auch Einspruch eingelegt habe. Es geht darum das mich die Polizei beobachtet habe, wie ich zum linken Fahrbandrand gefahren bin, um dort zu parken. Laut der Strafverfügung handelt es sich bei dieser Straße in Wien um eine Vorrangstraße und ich hätte dadurch § 7 Abs. 4 StVo verletzt.
Im Zuge des Einspruchs habe ich angegeben, dass es sich dabei um keine Vorrangstraße handelt und sie auch nicht als solche beschildert ist.
Nun habe ich eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" erhalten. In dieser steht das es sich dabei eine Hauptstraße A und somit um eine Vorrangstraße. Die Kundmachung erfolgte durch die Verordnung des Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen.
Jetzt habe ich die Möglichkeit zur Rechtfertigung. Was ist eure Meinung dazu? Hat Jemand eine Idee, wie ich mich da noch "rechtfertigen" könnte?
Danke!
Ich habe letztens eine Strafverfügung bekommen, gegen die ich auch Einspruch eingelegt habe. Es geht darum das mich die Polizei beobachtet habe, wie ich zum linken Fahrbandrand gefahren bin, um dort zu parken. Laut der Strafverfügung handelt es sich bei dieser Straße in Wien um eine Vorrangstraße und ich hätte dadurch § 7 Abs. 4 StVo verletzt.
Im Zuge des Einspruchs habe ich angegeben, dass es sich dabei um keine Vorrangstraße handelt und sie auch nicht als solche beschildert ist.
Nun habe ich eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" erhalten. In dieser steht das es sich dabei eine Hauptstraße A und somit um eine Vorrangstraße. Die Kundmachung erfolgte durch die Verordnung des Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen.
Jetzt habe ich die Möglichkeit zur Rechtfertigung. Was ist eure Meinung dazu? Hat Jemand eine Idee, wie ich mich da noch "rechtfertigen" könnte?
Danke!