Hallo!
Ich habe letztens eine Strafverfügung bekommen, gegen die ich auch Einspruch eingelegt habe. Es geht darum das mich die Polizei beobachtet habe, wie ich zum linken Fahrbandrand gefahren bin, um dort zu parken. Laut der Strafverfügung handelt es sich bei dieser Straße in Wien um eine Vorrangstraße und ich hätte dadurch § 7 Abs. 4 StVo verletzt.
Im Zuge des Einspruchs habe ich angegeben, dass es sich dabei um keine Vorrangstraße handelt und sie auch nicht als solche beschildert ist.
Nun habe ich eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" erhalten. In dieser steht das es sich dabei eine Hauptstraße A und somit um eine Vorrangstraße. Die Kundmachung erfolgte durch die Verordnung des Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen.
Jetzt habe ich die Möglichkeit zur Rechtfertigung. Was ist eure Meinung dazu? Hat Jemand eine Idee, wie ich mich da noch "rechtfertigen" könnte?
Danke!
Hauptstraße A in Wien automatisch Vorrangstraße?
Re: Hauptstraße A in Wien automatisch Vorrangstraße?
Zur Thematik Vorrangstrasse/Kennzeichnung usw. gab es hier schon einmal eine ausführlicher Erörterung, sehr im Detail dazu die Ausführungen von alles2:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=19159
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RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Hauptstraße A in Wien automatisch Vorrangstraße?
Meine Recherche: Hauptstraßen A sind nicht automatisch Vorrangstraßen. Sogar Fußgängerzonen können eine" Hauptstraße A" sein. Z.B.; Graben, Haarhof usw.
Re: Hauptstraße A in Wien automatisch Vorrangstraße?
Hallo!
vielleicht ist DAS hilfreich:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/verkehrsplanung/strassen/bundesstrassen/hauptstrassen-ab.html
runterscrollen zu EINORDNUNG und auf den link "Verordnung des Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen" klicken und dann die NR 4 auswählen.
dort mal den betroffenen Straßenzug suchen
HINWEIS!!! bei der Liste von Hauptstraßen A
ist z.B. die: 10.Bez., Theodor-Sickel-Gasse von Laaer-Berg-Straße bis Endlichergasse, angegeben als A Straße
wenn man das am Plan ansieht gäbe es (da hier keine Hausnummer von Laaer-Berg-Straße angegeben ist) ZWEI Varianten vom betroffenen Straßenverlauf. In Praxis ist der längere Teil der Theodor-Sickel-Gasse keine A Straße, der kürzere Teil von der Laaerbergstraße/Kreuzung Bitterlichstraße bis zur Endlichergasse ist eine A Straße UND auch vor Ort als Vorrangstraße beschildert.
Wäre es möglich, dass Sie mir/uns ihre Straße mitteilen, mich würde das echt interessieren.
mit freundlichen Grüßen, Adler
vielleicht ist DAS hilfreich:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/verkehrsplanung/strassen/bundesstrassen/hauptstrassen-ab.html
runterscrollen zu EINORDNUNG und auf den link "Verordnung des Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen" klicken und dann die NR 4 auswählen.
dort mal den betroffenen Straßenzug suchen
HINWEIS!!! bei der Liste von Hauptstraßen A
ist z.B. die: 10.Bez., Theodor-Sickel-Gasse von Laaer-Berg-Straße bis Endlichergasse, angegeben als A Straße
wenn man das am Plan ansieht gäbe es (da hier keine Hausnummer von Laaer-Berg-Straße angegeben ist) ZWEI Varianten vom betroffenen Straßenverlauf. In Praxis ist der längere Teil der Theodor-Sickel-Gasse keine A Straße, der kürzere Teil von der Laaerbergstraße/Kreuzung Bitterlichstraße bis zur Endlichergasse ist eine A Straße UND auch vor Ort als Vorrangstraße beschildert.
Wäre es möglich, dass Sie mir/uns ihre Straße mitteilen, mich würde das echt interessieren.
mit freundlichen Grüßen, Adler
Re: Hauptstraße A in Wien automatisch Vorrangstraße?
Hallo!
Es handelt sich um die Sechshauser Straße.
Es handelt sich um die Sechshauser Straße.
Re: Hauptstraße A in Wien automatisch Vorrangstraße?
Darf ich nach der Quelle Ihrer Recherche fragen?schanzenpeter hat geschrieben: ↑15.12.2023, 20:03Meine Recherche: Hauptstraßen A sind nicht automatisch Vorrangstraßen. Sogar Fußgängerzonen können eine" Hauptstraße A" sein. Z.B.; Graben, Haarhof usw.
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Re: Hauptstraße A in Wien automatisch Vorrangstraße?
Nenad023: im ersten link lässt sich nicht ableiten, dass eine "Hauptstraße A" eine Vorrangstraße wäre (lediglich von besonderer Bedeutung, m.M. für den Straßenerhalter), im zweiten link sind alle "Hauptstraßen A" aufgelistet und da sind mehrheitlich sicher Straßen, die keine Vorrangstraßen sind, dabei.
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/verkehrsplanung/strassen/bundesstrassen/hauptstrassen-ab.html
https://www.wikidata.de-de.nina.az/Liste_der_Hauptstra%C3%9Fen_A_in_Wien.html
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/verkehrsplanung/strassen/bundesstrassen/hauptstrassen-ab.html
https://www.wikidata.de-de.nina.az/Liste_der_Hauptstra%C3%9Fen_A_in_Wien.html
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