Umwidmung Garage

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Peter71
Beiträge: 3
Registriert: 03.08.2022, 21:20

Umwidmung Garage

Beitrag von Peter71 » 01.12.2023, 16:48

Liebe Forumsmitglieder!

Am angrenzenden Nachbargrundstück wurde vor ca. 15 Jahren ein Einfamilienhaus samt Garage genehmigt. Diese wurden gebaut - aus der Garage wurde über die Jahre eine "Werkstatt" - in die ursprünglich genehmigte Garage kann auf Grund der fehlenden Einfahrt ("normale" Tür statt Tor in Garagenbreite) kein Fahrzeug fahren. In dieser "Werkstatt" wird Holz verarbeitet, die Anlieferung erfolgt mit Fahrzeuganhängern oder - wenn nötig - mit Lieferfahrzeugen. Die dadurch entstehende Lärmentwicklung empfinde ich als störend - sowohl das erhöhte Fahrzeugaufkommen als auch der Lärm der in der Werkstatt befindlichen Maschinen. Habe mit dem Besitzer persönlich gesprochen, zeigte jedoch keinerlei Einsicht. Der Bürgermeister als oberste Instanz der Baubehörde gibt sich sehr bedeckt, diesbezügliche Anfragen werden gar nicht (Umwidmung der Garage in Werkstatt bzw. Wirtschaftsgebäude) oder sehr "schwammig" ("bestimmte Dezibel muss ich als Nachbar akzeptieren") beantwortet. Da es sich um Schwarzarbeit handelt, habe ich auf die Finanzpolizei darüber informiert, diese meint jedoch, dass ein Nachweis sehr schwierig ist, da er behaupten kann, dass er für "Eigenbedarf" das Material verarbeitet...
Hat jemand vielleicht eine Idee, welche sinnvollen Schritte ich setzen könnte? Bin für jeden Tipp dankbar...



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Umwidmung Garage

Beitrag von Hank » 09.12.2023, 16:40

...bevor man rechtliche Schritte in Erwägung ziehen kann, sollte man immer zu allererst den Sachverhalt möglichst genau ermitteln: alles über einen längeren Zeitraum genau beobachten, jedes Kommen und Gehen samt Datum, Uhrzeit usw. dokumentieren und vielleicht kann dann die Bezirksbehörde eine geeignete (Not-)Maßnahme mit Frist vorschreiben…

Jessicachen
Beiträge: 6
Registriert: 06.12.2023, 09:34

Re: Umwidmung Garage

Beitrag von Jessicachen » 12.12.2023, 10:07

Bevor rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden, ist es ratsam, den Sachverhalt sorgfältig zu dokumentieren, inklusive Zeitangaben und Beobachtungen über einen längeren Zeitraum. Anschließend kann die Bezirksbehörde gegebenenfalls geeignete Maßnahmen mit einer Frist vorschreiben.

Also stimme ich meinem Vorredner komplett zu

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 123 Gäste