Unterhaltszahlung

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Perle1969
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Unterhaltszahlung

Beitrag von Perle1969 » 25.11.2023, 20:15

Hallo an alle..Ich hoffe es kann mir wer behilflich sein.
Es geht um die Tochter meines Freundes. Sie hat ihre Lehre abgebrochen und ist nun beim AMS.Sie ist gerade 18 geworden und hat nicht vor den Vater auf Unterhalt zu klagen. Diese Woche kam ein Brief vom Jugendamt das er den Unterhalt an Sie zahlen muss.
Was muss oder soll er jetzt tun?
Wenn er bezahlt wer gibt Ihm dann Bescheid das Sie arbeiten geht(bis jetzt machte das Jugendamt die Berechnung 1x im Jahr) er hat keinen Kontakt zu Ihr er erfährt nur sporadisch etwas von der Schwester.
Es gibt im Netzt nicht wirklich genaue Infos und ich hoffe hier hat wer mehr Ahnung und etwas Zeit um uns zu helfen.Bitte um Hilfe
Danke im vorraus



Miss.dorfmadl
Beiträge: 38
Registriert: 01.02.2022, 16:17

Re: Unterhaltszahlung

Beitrag von Miss.dorfmadl » 31.12.2023, 11:35

Hallo, leider konnte ich dazu auch nichts finden, mich würde die Antwort aber auch interessieren (nicht privat, sondern beruflich).
Konntest du bereits etwas in Erfahrung bringen?
Eventuell wäre es eine Möglichkeit beim Jugendamt selbst nachzufragen, ob die das regelmäßig überprüfen und von der Tochter regelmäßig einen Nachweis verlangen oder ob dein Freund diesbezüglich einen Antrag stellen muss/kann?
Sonst fällt mir noch der Amtstag bei den Bezirksgerichten ein - dort erhält man für ca. 15-30 Minuten eine kostenlose Auskunft durch einen Richter oder Richteramtsanwärter. Einfach angeben, dass ihr einen Familienrichter braucht - der kennt sich dann hoffentlich aus :)

DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Re: Unterhaltszahlung

Beitrag von DorisMihokovic » 01.01.2024, 07:31

Mit Eintreten der Volljährigkeit sind Unterhaltszahlungen direkt an den Unterhaltsberechtigten zu bezahlen. Passiert das nicht, kann der Unterhaltspflichtige ein 2. Mal zur Kasse gebeten werden.
Der Unterhaltspflichtige hat das Recht, Auskunft über Schulnoten, Arbeitsaufnahme etc vom Unterhaltsberechtigten zu verlangen.

Das Jugendamt ist bei Volljährigen nicht mehr zuständig.

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