Umlaufbeschluss WEG

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HV Drillgasse
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Umlaufbeschluss WEG

Beitrag von HV Drillgasse » 23.11.2023, 18:22

Wieviel Zeit muss Eigentümern innerhalb einer WEG ab Aussendung für die Abgabe einer Entscheidung eingeräumt werden? Genügen 3 Tage?



MG
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Re: Umlaufbeschluss WEG

Beitrag von MG » 23.11.2023, 20:08

Es gibt keine gesetzliche Mindestfrist. Die Judikatur (zB OGH 5Ob164/07i) verlangt aber ein angemessene Frist.

"Den Mit- und Wohnungseigentümern inklusive des zuletzt Verständigten ist eine angemessene Frist zur Äußerung zu geben. Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses einer im Umlaufweg erfolgten Abstimmung ist daher eine gewisse Mindestfrist einzuhalten. Umgekehrt steht dem Initiator eines Beschlusses ohne sachliche Gründe auch nicht unbefristet Zeit für die Kundmachung des Abstimmungsergebnisses zur Verfügung."

Die Angemessenheit der Frist wird auch danach zu beurteilen sein, wie die einzelnen Miteigentümer verständigt wurden.

Konnten nicht alle wegen der besonderen Kürze der Frist erreicht werden, dann wäre ein Beschluss wohl erfolgreich anfechtbar.

OGH 14.05.2008 5 Ob 27/08v
"Steht nicht fest, dass allen Wohnungseigentümern überhaupt Gelegenheit zur Äußerung geboten wurde, kann von einem Zustandekommen des Umlaufbeschlusses ohnedies keine Rede sein."
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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